Hallo,
Weiß jemand, ob und wie der Nachweis für die Heizlastermittlung bei Heizungsförderung pder -optimierung erbracht werden muss? Im Dokument der Bafa für die Nachweisdokumente taucht sie nicht auf...
Hat jemand da bereits Erfahrung mit der KfW?
Beste Grüße
4 Antworten
Hallo Valentin,
du hast natürlich recht. Mit geht es um den Nachweis im Rahmen der BnD oder einer Prüfung. Da wird anscheinend dann gar nicht nach der Heizlastermittlung gefragt. Oder täusche ich mich?
Wie auch bei vielen anderen Unterlagen (wie z.B. Berechnungen zu hydr. Abgleich / VdZ-Formular) müssen diese nicht eingereicht werden. Es kann jedoch dazu kommen, dass im Rahmen des Verwendungsnachweises mehr Unterlagen vom BAFA/der KfW gefordert werden.
In Zusammenhang mit der Heizungsförderung muss u.a. zum einen die Heizlast ermittelt werden und zum anderen der hydraulische Abgleich gemacht werden. Was für den hydraulischen Abgleich gemacht werden muss steht im VdZ-Formular auf Seite 2. Genauere Informationen zur Heizlastermittlung findet man in den technischen FAQ unter Punkt 8.05.
Hallo,
in meinen Augen muss die Heizlast immer nach DIN 12831-1 ermittelt werden.
BG, Valentin