Hallo,
ich habe 2022 ein KFW 55 Wohnhaus an ein bestehendes Haus gebaut (Grenzbebauung).
Von meinem Energieberater habe ich den Nachweis mit den Berechnungen erhalten. In diesem wird die Grenzwand zum Nachbarn nicht berücksichtigt. Ist das so ok oder sollte ich dies noch nachfordern? Ist eine Grenzwand nicht relevant bei der Berechnung?
Danke und Viele Grüße
Stefan
5 Antworten
sorry, das Haus wurde 2022 gebaut.
Moin,
Dein EEE wird Dir das mit hoher Wahrscheinlichkeit besser beurteilen wie wir aussenstehende EEE.
Unterm Strich sollte aber die Gebäudeaussenwand an der Grenze , wenn es auf der Bestandsseite
Räume die dem Wohnen dienen, gibt. keine Berücksichtigung bei der Hüllflächenberechnung finden !
Handelt es sich um ein klassisches Doppel-oder Reihenhaus ?!
MFG RR
Vielen Dank für die Antwort.
Wir haben an ein Haus aus den 60er Jahren angebaut. Unsere Grenzwand wurde allerdings nicht gedämmt (24 HLZ und im KG Beton) . Hier habe ich ein bisschen Bauchweh, falls das andere Haus mal früher abgerissen wird. Daher die Frage, ob man die Grenzwand bei der Berechnung für ein KFW55 Haus berücksichtigen muss bzw. hätte sollen.
Viele Grüße
Stefan
Warum soll ein Haus aus den 60-iger Jahren abgerissen werden ? Es ist doch gerade mal 60 Jahre alt!
Falls da doch jemand darüber nachdenken sollte, wird Eure Brandwand ebend nachträglich gedämmt.
Dafür gibt´s heute grundsätzliche Herangehensweisen. Ich würde mir da schon aus Gründen von Nachhaltigkeit
keine Gedanken machen.
MFG RR
kfw55 Neubau ?