In einem konkreten Fall möchte ein Hausbesitzer den Einkommensbonus in Anspruch nehmen. Nach FAQ muss er sein Haushaltsjahreseinkommen "ausschließlich anhand der Einkommensbescheide vom Finanzamt" nachweisen!
Wie vermutlich viele Rentner, gibt dieser Hausbesitzer keine Steuerklärung ab, hat also auch keine Einkommensbescheide!
- Gibt es für diese Hausbesitzer noch eine andere Möglichkeit des Nachweises?
- Hat jemand schon einen vergleichbaren Fall?
Genau für diese Gruppe (Rentner mit geringer Rente, die auch keinen Kredit mehr bei der Bank mehr bekommen) wäre diese Kreditmöglichkeit wichtig, wäre schade wenn diese Gruppe dadurch ausgegrenzt würde!
4 Antworten
so langsam beschleicht sich bei mir der Eindruck, dass in machen Situationen nur eine gerichtliche Klage helfen kann. Das ist nicht im Sinne des Gesetzes und muss anders gehandhabt werden. Ach Mist, für eine Klage braucht man Geld....
Genauer gesagt: als Einkommensnachweis müssen die EK-Steuerbescheide des vorletzten und vor-vorletzten Kalenderjahres aller steuerpflichtigen Mitglieder des Haushaltes vorgelegt werden.
lapidare Antwort im KfW-Seminar: Dann muss der Rentner eben eine Einkommensteuer-Erklärung machen ! Rückwirkend ?! Und dann wie lange auf den Steuerbescheid warten ? Ist alles so fern von der Realität
Ich habe heute eine Antwort von der KFW bekommen (steht auch so mittlerweile in den FAQ der KFW):
"Das zu versteuernde Einkommen wird ausschließlich anhand der Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes nachgewiesen. "
Scha(n)de, dass gerade die Gruppe, die die Unterstützung wahrscheinlich am meisten gebraucht hätte, durch einen solchen Formalismus ein Kredit verwehrt wird.