Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch

Muss es eine Fachfirma sein

Ich betreue gerade einen Kunden, der sein Dach dämmen möchte. Das vorliegende Angebot würde mit der vorgesehenen Dämmung den erforderlichen U-Wert von 0,14 erreichen. Allerdings handelt es sich bei der anbietenden Firma nicht um ein Fachunternehmen , sondern um ein Unternehmen das Bauleistungen anbietet. Muss die Dämmung zwingend von einer Fachfirma durchgeführt werden um die Förderung zu bekommen ?

4 Antworten

Nein,im Zweifelsfall kann der EEE die Einhaltung der TMA für die Förderung bescheinigen,falls keine Fachunternehmererklärung vorliegt!

Hallo, 

Hier die Definition Fachunternehmen laut Bundesanzeiger BEG EM. 

Abgesehen davon, würde ich persönlich vorsichtig sein bei einem so anspruchsvollen Gewerke wie Dachdecker Leistungen, ob die Firma diesen Anforderungen gewachsen ist. 

Gruß 

Werner 

 

 

Datei-Upload
screenshot_20240813-113024_drive.jpg

Hallo, 

Hier nochmal der Text, unter Punkt j) 

 

Gebäudehülle (Bezugsgröße Nichtwohngebäude: Mittelwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten Ū, Bezugsgröße
Wohngebäude: Transmissionswärmeverlust HT`) für eine Effizienzhaus(EH)-Stufe erreichen;
g) „Energieeffizienz-Experten“: alle in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in den Kategorien
„BEG – Wohngebäude“, „BEG – Nichtwohngebäude“, „BEG – Wohngebäude Denkmal“ und „BEG – Nichtwohn-
gebäude Denkmal“ geführten Personen;
h) „Erneuerbare Energien“: Energie nach § 3 Absatz 2 GEG;
i) „Etagenheizung“: Wärmeerzeuger auf Basis von Gas oder fossilen Energieträgern, der in einem Mehrfamilienhaus
eine einzelne Wohneinheit oder ein einzelnes Stockwerk mit Wärme versorgt und in der zu versorgenden Wohn-
einheit/im zu versorgenden Stockwerk aufgestellt ist. Eine Etagenheizung versorgt nicht das gesamte Gebäude mit
Wärme;
j) „Fachunternehmer“: Personen beziehungsweise Unternehmen, die auf einen oder mehrere Leistungsbereiche
(Gewerke) der Bauausführung spezialisiert und in diesem Bereich gewerblich tätig sind;
k) „Gebäudenetz“: Netz nach § 3 Absatz 1 Nummer 9a GEG zur ausschließlichen Versorgung mit Wärme und Kälte
von mindestens zwei und bis zu 16 Gebäuden (Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) und bis zu 100 Wohnein-
heiten;
l) „Investitionsmehrausgaben“: sind die zusätzlichen Ausgaben für die Errichtung einer Gas-Brennwertheizung, die
bauartbedingt zu 100 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden kann gegenüber einer Gas-Brennwertheizung, die
bauartbedingt nicht mit 100 Prozent Wasserstoff betrieben werden kann. Näheres regelt das „Infoblatt zu den
förderfähigen Maßnahmen und Leistungen“;
m) „Investor“: der Auftraggeber der Maßnahme sowie der Ersterwerber von sanierten Gebäuden oder Wohnunge

Vielen Dank für aber... 

j) „Fachunternehmer“: Personen beziehungsweise Unternehmen, die auf einen oder mehrere Leistungsbereiche
(Gewerke) der Bauausführung spezialisiert und in diesem Bereich gewerblich tätig sind;

Die Beschreibung von „Fachunternehmer“ in diesem Bundesanzeiger lässt schon sehr viel Spielraum.

um zu antworten.