Guten Tag,
ich habe gestern meine erste Anfrage für die Beantragung einer Einzelmaßnahme bekommen. Die Kundin möchte in einer Maßnahme sowohl das Dach, als auch die Fenster des Gebäudes tauschen.
Muss ich dafür nun zwei separate Anträge stellen oder kann ich auch beide Maßnahmen in einem Antrag zusammenfassen in dem ich die notwendigen Häkchen für alles setze?
Grüsse
5 Antworten
Vielen Dank für die Antwort!
Und dann würde man den Verwendungsnachweis erst einreichen wenn beide Handwerker-Schlussrechnungen da sind?
VN erst einreichen, wenn die Rechnungen bezahlt sind
Nun beides ist möglich..
Vorteil von einem gemeinsamen Antrag ist..man kann die Kosten besser hin und her schieben in den beantragten Maßnahmen
Vorteil von 2 Anträgen ist...man kann getrennt abrechnen, falls die Maßnahmen zeitlich nicht nahe zusammenfallen
Vielen Dank für die Antworten! Das hilft mir wirklich weiter.
Die beiden Maßnahmen fallen in den gleichen Zeitraum, da auch die Gaubenfenster erneuert werden sollen.
Von daher sehe ich den gemeinsamen Antrag als vorteilhaft an.
Ein Antrag für die Maßnahmen genügt. Allerdings gilt die Beschränkung von 60 k€ / WE und Jahr.
Einfach mal einen Probelauf im Portal starten; ein finales Absenden ist ja nicht zwingend erforderlich.