Guten Abend liebe Kollegen/innen,
mein Kunde möchte die Sanierung seines Hauses über BEG Einzelmaßnahmen fördern. Dabei sollen viele Maßnahmen im kommenden Jahr direkt aufeinander erfolgen, wie beispielsweise die Fassadendämmung, neue Fenster, Dachdämmung, und eine neue Heizung – mehr oder weniger eine Komplettsanierung. Ich weiß, dass es für solche Fälle auch den Kredit 261 der KfW für Effizienzhäuser gibt, darum soll es hier aber nicht gehen.
Angedacht war, im Jahr 2023 noch den erste Antrag für eine Einzelmaßnahme in Höhe von 60.000 € (z.B. Fassade) zu stellen um die Förderung dieses Kalenderjahres zu sichern. Anschließend würden Anfang nächsten Jahres, sollten die Förderbedingungen so bleiben wie aktuell vermutet, eine oder mehrere Einzelmaßnahmen (kumuliert 60.000 €) für die Gebäudehülle (Dach, Fenster…) sowie 30.000 € für die Heizung beantragt werden.
Voraussichtlich würden alle Arbeiten für die Einzelmaßnahmen im Jahr 2024 angefangen und bestenfalls auch abgeschlossen werden.
Frage: Ist dieses Vorgehen so rechtens oder muss ein längerer Zeitraum zwischen den (Einzel)-Maßnahmen liegen? Die FAQ gibt meines Erachtens keine klare Antworten dazu.
besten Dank für eure Hilfe,
viele Grüße
4 Antworten
Hallo und danke für die Antwort :-)
Zusatzfrage: wäre ein zugehöriger iSFP möglich, bei dem die ersten Massnahmenpakete entsprechend aufgebaut sind (MP1: Fassade+Fenster (2023), MP2: Dach (2024), MP3: Heizung (2024) und zeitlich eng beieinander liegen? Hintergrund wäre die Nutzung des 5% Bonus. Dürfen so viele Massnahmenpakete für die "Gesamtsanierung" zeitnah aufeinander aufbauen?
Schönen Abend
Die Maßnahmen müssen im ISFP nur erwähnt sein..in welcher Reihenfolge spielt dabei keine Rolle.
ich würde hier gerne nochmal nachhaken :-)
In der Kurzanleitung der dena zum iSFP
https://www.gebaeudeforum.de/fileadmin/gebaeudeforum/Downloads/iSFP-Publikation/iSFP-Kurzanleitung-21-12.pdf
steht geschrieben: "Neben der Gesamtsanierung in einem Zug sind insgesamt zwei bis maximal fünf Maßnahmenpakete möglich. Innerhalb der Maßnahmenpakete können bis zu fünf unterschiedliche Sanierungskomponenten betrachtet werden."
Das heißt für einen Kunden der eine Gesamtsanierung in einem Zug anstrebt, würde ich den iSFP mit nur einem Maßnahmenpaket ausstellen, ggfls. ein zweites wenn mehr als 5 Maßnahmen angestrebt werden.
Die 5% Förderung des iSFP in Verbindung mit BEG Einzelmaßnahmen wäre auch in diesem Fall möglich, obwohl sämtliche Maßnahmen "gleichzeitig" umgesetzt werden? Natürlich unter Berücksichtigung, der max. jährlichen Fördersumme (aktuell 60.000 €). Widerspricht dies nicht dem Konzept von Einzelmaßnahmen und deren Förderung, wenn diese für eine Komplettsanierung herhalten?
EDIT: Meine Unsicherheit rührt insbesondere aus den FAQ von Stand 01.07.2021, die auch in älteren Beiträgen hier im Forum besprochen wurde:
9.3 Ist die Beantragung des iSFP-Bonus auch dann möglich, wenn der iSFP nicht als Sanierungsfahrplan (Sanierung in mehreren Schritten), sondern für eine Sanierung in einem Zug erstellt worden ist? "Ein iSFP sieht grundsätzlich eine Sanierung in mehreren Schritten hin zu einem EHZielniveau vor (gestreckte Sanierung). Für die Umsetzung einzelner Sanierungsschritte des iSFP (keine Vollsanierung in einem Zug) kann in BEG EM ein Bonus gewährt werden."
Da dieser Punkt in den aktuellen FAQ nicht mehr erwähnt wird, ist er automatisch nicht mehr zu berücksichtigen?
viele Grüße Georg
Hallo,
Warum nicht.
Antrag 2023, z. B. für die Fassade, Antrag 2024 die restlichen Maßnahmen.
In den FAQ steht ja, dass die vorherige Maßnahme beim Erstellen eines neuen Antrages noch nicht abgeschlossen sein muss.