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Malerarbeiten im Zuge des Glastausches bei Sprossenfenstern im Denkmal

Guten Tag zusammen, Ich habe eine Kundin mit einem denkmal-geschützten Fachwerkhaus mit Holzrahmen-Sprossenfenstern.

Sind die Malerarbeiten an den Sprossenfenstern-Rahmen im Zuge einer Ertüchtigung als Umfeldmaßnahme förderfähig? Also sowohl von außen wie auch innen, sofern das Streichen der Fenster überhaupt eine Umfeldmaßnahme ist. 

Mir geht es hier auch um die Verhältnismäßigkeit. Der Austausch der knapp 80 Gläser durch neue 2-fach Wärmeverschutzverglasung Ug=1,0 schlägt mit ca. 15.000€ zu Buche. Und die Malerarbeiten beziffern sich auf 8.000€. Ich kann mir jedoch gut vorstellen, dass das einiges an Zeitaufwand mit sich bringt solche alten Holzfenster zu streichen. Vor allem wenn noch unterschiedliche Farben zum Einsatz kommen und das ganze Abkleben der Farbwechsel.

Und noch eine Bonusfrage :D : Kann ich bei der U,w-Wert Berechnung von z.B. zweiteiligen Sprossenfenstern eigentlich ein Standardfenster zur Berechnung ansetzen? Bei einer detaillierten Berechnung habe ich pro Fenster mit teils 6 Gläsern Randverbundlängen von über 8 Meter. Beim einteiligen Standardfenster komme ich ca. auf 3m. Dadurch erreiche ich deutlich bessere U,w-Werte. Ich muss einen U,w-Wert von 1,6 erreichen.

Mit freundlichen Grüßen AlexW

1 Antwort

Ich würde die Malerarbeiten als Umfeldmaßnahme einreichen. Scheiben sind ja neu im Holz abzudichten usw. bei Entfernung des alten Dichtmaterial (Fensterkitt) kann es schon Beschädigungen geben, die im Nachgang behoben werden müssen. 

 

Für Sprossenfenster gibt es pausch. Zuschläge lt. DIN EN 14351-1,  auf die sich die KFW bzw. auch BAFA in den FAQ´s bezieht.

Findest auch etwas dazu in den FAQ´s zur BEG  unter den Fenstern (4. transparente Bauteile). 

M.m.n. kannst du es als großes Fenster mit o.a. Zuschlag, oder detailliert ohne nachweisen. 

Nachweis würde ich nur mit den Referenzfenstergrößen (123 cm x 148 cm) erstellen und einreichen. 

 

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