Nochmals Tachchen Kollegen,
ich hatte ja schonmal was zum Thema Wärmemengenzähler bei Luft-Luft-Wärmepumpen geschrieben. Leider gabe es dazu keine richtige Antwort. Vielleicht gibt es einfach keinen echten Wärmemengenzähler bei Luft-Luft-Wärmepumpen.
In der neuen BEG-Richtlinie steht bei 3.1 folgendes: "Bei förderfähigen Wärmepumpen, die über das Medium Luft heizen, müssen die Wärmemengen gemessen werden. Eine Energieverbrauchsbilanzierung nach DIN EN 12831 Beiblatt 2 ist dabei zulässig."
Die DIN EN 12831 Beiblatt 2 beschäftigt sich aber mit der vereinfachten Ermittlung der Gebäude-Heizlast, also der Leistung (kW). Die Wärmemenge ist die Arbeit (kWh). Das passt schonmal nicht. Zudem könnte die Luft-Luft-WP im Sommer ja auch Kälte liefern. Hier muss bestätigt werden, dass mehr als 50% der erzeugten Energiemenge zum Heizen dient.
Hat da einer der werten Kollegen eine Idee, wie Wärmemenge und DIN EN 12831 Beiblatt 2 zusammenspielen?
Mir fällt dazu nur eine Lösung ein: Man misst monatlich den elektrischen Energieverbrauch der Luft-Luft-WP und nimmt einfach an, dass 9 Monate kein Bedarf oder ein Wärmebedarf besteht und in den 3 Monaten Jun, Jul, Aug besteht potenziell Kältebedarf. Dann hat man bestimmt mehr als 50% Wärmeenergie. Dann nehme ich den SCOP laut Datenblatt, multipliziere die Strommenge damit, und schon habe ich die Wärmemenge.
Danke.
Antworten