Hallo zusammen,
Frage an die Kolleginnen und Kollegen: Was versteht die KfW bzw. das BAFA unter einem Lieferungs- oder Leistungsvertrag?
Telefonisch ist beim BAFA bzw. KfW keine konkrete Antwort möglich.
Ist ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag das Angebot, welches vom Bauherrn unterschrieben wurde (da damit der Auftrag erteilt wurde)? Oder muss zusätzlich zum unterschriebenen Angebot ein zusätzlicher Vertrag geschlossen werden?
Welche Unterlagen akzeptiert ihr als Lieferungs- oder Leistungsvertrag?
Besten Dank vorab für eure Auskunft.
um zu antworten.
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