Hallo,
Ich habe hier einen BEG EM Vorgang, bei dem das BAFA bei einer Rechnung einen Vorhabensbeginn vor Antragstellung moniert.
Antrag wurde am 15.6. gestellt und am gleichen Tag ein kleines Gerüst gestellt, also Leistungsdatum auch 15.6.
Bezahlt am nächsten Tag am 16.6.
Ich wusste das auch und habe es nicht als kritisch angesehen. Man stellt schnell den Antrag und fängt direkt an. Ist das ein Problem? Wie geht man damit am besten um? Es ist nun eine Auftragsbestätigung bzw. Vertrag gefordert. Wieso? Ich gebe ja zu, dass Antragstellung morgens und Baubeginn nachmittags recht dicht aneinander liegen, aber der Tatbestand des vorzeitigen Maßnahmenbeginns?
Hat jemand da Erfahrung damit da nichts schief läuft? Ist ja alles eigentlich sauber und gemäß Richtlinien durchgeführt worden.
Danke!
2 Antworten
Ich sage den Kunden immer, sie können am Tag nach dem Antrag Aufträge vergeben. Es gab aber auch einige, die das am gleichen Tag gemacht haben. Im Verwendungsnachweis gab es bei Taggleichheit nie eine Rückfrage.
Man sollte Widerspruch einlegen. Es heißt, dass man nach der Antragstellung beginnen darf. Man bekommt eine E-Mail nach der Antragstellung. Die Absendeuhrzeit gibt den genauen Zeitpunkt der Antragstellung wider. Nun muss man nur noch nachweisen, um wieviel Uhr der Handwerker begonnen hat.