Im neuen BAFA Merkblatt zur Antragstellung (BEG EM) steht:
"Im Rahmen der Antragstellung in der BEG EM ist es für bestimmte Maßnahmen erforderlich, einen
Energieeffizienz-Experten (EEE) hinzuzuziehen. Dieser ist grundsätzlich für das Bauvorhaben vorhabenbezogen
unabhängig zu beauftragen. Dies gilt für
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle,
- Anlagentechnik (außer Heizung),
- Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes und
- Fachplanung und Baubegleitung.
...
Verstehe ich das richtig, dass derartige Leistungen wie TPB/TPN, Antragstellung nach Bevollmächtigung etc., unabhängig von einem iSFP sind, wie er in der Richtlinie Energieberatung für Wohngebäude (EBW) beschrieben ist?
Welche Kosten / Honorare sind für solche Leistungen anzusetzen?
Sind die förderfähig, z.B. als "Fachplanung"?
2 Antworten
Hallo Thorsten
Diese Förderung ist mir auch bekannt.
Aber bei früheren KfW Abrechnungen war es möglich die Baubegleitungskosten unter KfW 152/430 als "Baukosten" einzutragen und zusätzlich in 431 als Baubegleitung fördern zu lassen.
Ist dies bei den Abrechnungen zu BEGEM auch möglich?
Wie macht ihr das und gibts dazu Erfahrung wie das bei der BAFA aktzepiert wird.
Grüße Gerhard
Honorare sind frei kalkulierbar und verhandelbar.
Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50% gefördert, aber begrenzt auf Höchstbeträge von 5.000 Euro bei Ein- und Zwei-Familien-Häusern, und 2.000 Euro je WE bei drei und mehr WE.