Hallo zusammen,
aktuell besteht bekanntlich nicht die Möglichkeit die Einzelmaßnahmenförderung des BAFA und die Effizienzhaussanierung der KfW parallel laufen zu lassen. Es muss ein baulicher und zeitlicher Abstand zwischen den Maßnahmen bestehen.
Nun frage ich mich, wie sich das ab kommendem Jahr verhält, wenn die Heizungsförderung zur KfW wechselt. Können dann BAFA Einzelmaßnahmenförderung und KfW Heizungsförderung parallel laufen? Wenn ja, beeinflussen dann die 30.000 FFK für die Heizung die 60.000 FFK pro WE beim BAFA für das laufende Jahr?
Zu diesem Sachverhalt habe ich bisher nichts gefunden. Vielleicht weiß hier jemand mehr.
2 Antworten
Ich habe jetzt einen passenden Auszug aus einer Veröffentlichung auf der Seite des BAFA gefunden.
Dort heißt es:
"Zusätzlich zur Förderung des Heizungstauschs können – wie bisher - Zuschüsse für weitere Effizienzmaßnahmen beantragt werden: Z.B. für die Dämmung der Gebäudehülle, für Anlagentechnik und für die Heizungsoptimierung. Die Fördersätze betragen hier weiterhin 15%, plus ggf. 5% Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Die maximal förderfähigen Investitionskosten für Effizienzmaßnahmen liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt und bei 30.000 ohne Sanierungsfahrplan. Das bedeutet, dass – neu - die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten für Heizungstausch einerseits und weitere Effizienzmaßnahmen andererseits additiv sind. In der Summe gilt dann eine Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 90.000 Euro, wenn Heizungstausch und Effizienzmaßnahme durchgeführt werden. Momentan betragen die maximal förderfähigen Investitionskosten 60.000 Euro. Diese Summe gilt derzeit für alle durchgeführten Maßnahmen am Gebäude (Heizungstausch UND weitere Effizienzmaßnahmen) innerhalb eines Kalenderjahres."
Moin ,
so weit ich das mitbekommen haben , kannst du ab 2024 für die Heizung Förderung beantragen , max. anrechenbare Kosten 30.000,- und EM Förderung für max. 60.000,- Euro Kosten.
Zitat : energie-fachberater.de
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle soll künftig Folgendes gelten: Die maximal förderfähigen Investitionskosten für Effizienzmaßnahmen liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein Sanierungsfahrplan vorliegt. Ohne Sanierungsfahrplan liegt die Obergrenze bei 30.000 Euro. Diese Obergrenzen gelten allerdings zusätzlich zu den förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch. Die Zuschussförderung für Effizienzmaßnahmen und die Zuschussförderung für den Heizungsaustausch können künftig also kombiniert werden.
Ob das alles so kommen wird , steht bei dieser Regierung allerdings in den Sternen.
Viele Grüß