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Können Rechnungsempfänger und Beratungsempfänger unterschiedliche Personen/Organisationen sein?

Hallo zusammen,

 

ich habe folgendes Szenario:

Ein befreundeter Immobilienmakler möchte gerne einen iSFP für ein EFH, welches er verkauft, beauftragen. Der Hauseigentümer, der das Haus gerade im Verkauf beim Makler hat, ist damit einverstanden und würde auch den Energieberater beauftragen. Jedoch möchte der Hausbesitzer die Rechnung nicht bezahlen. Hier möchte jedoch der Makler einspringen und übernimmt gerne die Kosten.

Also: Beratungsempfänger ist der Hausbesitzer und Rechnungsempfänger ist der Immobilienmakler.

 

Ist dies seitens BAFA erlaubt?

 

Grüße

2 Antworten

Moin moin,

die Konstellation, dass Beratungsempfänger und Rechnungsempfänger unterschiedliche Personen sind hatte ich schon des Öfteren. War nie ein Problem. Wenn ich jemanden eine Rechnung schreibe zahlt diese auch öfters mal jemand anderer. Deshalb kann man im Verwendungsnachweis auch die zahlende Person händisch eintragen. Vorgeschrieben ist nur, unbare Zahlung.

Beste Grüße

Hi - nur um das richtig zu verstehen:

Auf der Rechnung ist explizit nicht der Beratungsempfänger genannt? 


Laut Aussage BAFA: „ die Rechnung muss zwingend an den Beratungsempfänger gerichtet sein.“


Ich habe mir absolut keinen Hinweis darauf in irgendeiner Richtlinie o.ä. Gefunden.

 

um zu antworten.