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Klimageschw.bonus auch bei bereits außer Betrieb genommener Ölheizung?

Hallo,

ich hätte mal ein knifflige Frage:

folgende Situation:

Das Wohnhaus ist momentan an ein Wärmenetz angeschlossen (Abwärme einer Biogasanlage).

Im Heizraum befindet sich noch der vor ein paar Jahren außer Betrieb genommene Ölkessel.

Der Plan ist den Anschluss an das Wärmenetz abzuklemmen und eine Wärmepumpe anzuklemmen.

Frage:

---ist hier KfW-Förderung möglich?

--Ist mit Entsorgung der Ölheizung der Klimageschwindigkeitsbonus zu bekommen?

 

vielen Dank schonmal für Eure Tipps!

4 Antworten

Was genau ist an der Frage knifflig?

Der Klimageschwindigkeitsbonus wird für den Austausch von funktionstüchtigen Ölheizungen gewährt.

Der Ölkessel wurde bereits außer Betrieb genommen. Laut den Förderrichtlinien wird der Bonus jedoch nur gewährt, wenn eine funktionstüchtige fossile Heizung ersetzt wird.

Also muss der Antragsteller beweisen (lassen), dass die Ölheizung funktionstüchtig ist. Falls bei Nachfrage das letzte Schornsteinfegerprotokoll angefragt wird und dieses schon "einige Jahre" alt ist, dann......

PS: Zuschüsse sind unser aller Steuergeld. Man sollte hier verantwortungsvoll handeln. Die angefragte Konstellation liest sich sehr zwielichtig.

 

 

Ja, aber die Heizung ist ja funktionstüchtig,

sie ist nur momentan nicht angeschlossen und sie war ja nicht kaputt als sie abgeschaltet wurde.

 

Funktionstüchtig ist sie wenn du sie anschaltest und es im Gebäude warm wird.

Den gegenwärtigen Zustand interpretiere ich als "funktionslos". Haarspalterisch könnte man als Funktion natürlich "Gewicht zur Testbelastung des Fußbodens am Lagerort" angeben, aber da lehnt man sich etwas zu weit aus dem Fenster.

Ich habe gerade mit der KfW telefoniert und den Fall geschildert wie oben beschrieben.

Aussage der KfW: 

Der Klimageschw.bonus kann in Anspruch genommen werden.

um zu antworten.