Tachchen Kollegen,
beim Lesen der neuen Richtlinie BEG-EM sind ein paar Fragezeichen aufgetaucht. Da gibt es ja den Geschwindigkeitsbonus. Der beträgt 20% und sinkt ab 2028 langsam ab. Da wir aber in Deutschland sind, gibt es diesen Bonus nicht einfach so, wie das Wort "Geschwindigkeit" suggeriert, sondern nur unter gewissen Voraussetzungen. Er wird z.B. nur dann gewährt, wenn funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen oder mehr als 20 Jahre alte Biomasse- und Gasheizungen ausgetauscht werden. Er müsste korrekt also Klima-Geschwindigkeits-, Öl-, Kohle-, Gasetagen-, Nachtspeicher-, alte Biomasse-, alte Gasheizungen-Bonus heißen.
Nun meine Fragen: Ab und zu hat man ja hier auf dem Land noch ein altes Haus vor sich, was ausschließlich mit einzelnen Holzöfen beheizt wird. Genauer gesagt, mit Holz (=Biomasse) angefeuert wird und dann mit Kohle (=Briketts) beheizt wird. Fällt ein solches Haus unter die Rubrik Kohleheizung oder ist das eine Biomasseheizung? Was, wenn 2 von 3 Öfen jünger 20 Jahre sind und 1 Ofen älter? Bekommt der Eigentümer dann die 20%-ige Förderung?
Was soll das überhaupt sein - eine Biomasseheizung älter 20 Jahre? Eine Pelletsheizung, die vor 2004 eingebaut wurde? Gibts fast gar nicht. Oder eine zentral bestückte Heizung, die mit Holz arbeitet? Warum fehlt dann das Wort "zentral" oder "dezentral"?
Danke für die Hinweise.
Die lange Liste der FAQs dazu muss erst noch geschrieben werden :)