Hallo zusammen,
hat hier jemand Erfahrung mit dem Zuschussprogramm KfW 430 "Einbau einer Lüftungsanlage" im Bestandsgebäude?
Verstehe ich es richtig, dass auch ein Luftdichtigkeitstest (Bloower Door) notwendig ist, wenn ein Kunde eine dezentrale Lüftungsanlage in seinem Bestandsgebäude (BJ: vor 2002) durchgeführt werden muss damit seine Anlage mit 20% bezuschusst wird?
Wenn ja, verstehe ich den Sinn bzw. Zweck des Luftdichtigkeitstest nicht, wenn sich der Kunde dafür entscheidet, nachträglich sein Gebäude energetisch zu sanieren und diesen Bloower Door Test durchführen lassen muss (wie lt. FAQ 8.05).
Evtl. verstehe ich es auch falsch, aber der Sinn erggibt sich für mich noch nicht.
Über eure Meinungen Rückmeldungen wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Pro-Tec Energieberatung
Gefragt am: 07.04.2020 20:52:12 von Damian Prochotta
Hallo Herr Prochotta,
eine vergleichbare Frage habe ich vor kurzem an die KFW gestellt (Lüftungsanlage im neu zu errichtenden Dachgeschoß) und folgende Antwort erhalten:
"Die Anforderungen, die bei Einbau einer Lüftungsanlage einzuhalten sind, werden in der Anlage zum Merkblatt „Technische Mindestanforderungen“ im Programm „Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahme“ (152, 430) beschrieben.
Danach besteht keine Anforderung an die Durchführung einer messtechnischen Bestimmung der Luftdichtheit der Gebäudehülle."
Ich möchte zum Schreiben der KFW jedoch ergänzen, dass die ENEV hierzu etwas anderes schreibt.
Gruß
MV Energieberatung
Geantwortet am: 16.04.2020 11:04:21 von MV Energieberatung