Hallo, bei der KFW gab es ein Förderprogramm für Ladestation im privaten Bereich (440).
Der Antrag wurde bei mir genehmigt und auch ausgezahlt unter anderem waren die Bedingung das ein Stromtarif aus 100% erneuerbaren Energien vorhanden sein muß.
Jetzt kam ein Stichprobenprüfung zur Überprüfung. Da wir uns aus finanziellen Hintergrund gegen ein EAuto mittlerweile entschieden haben und auch durch die Erhöhung der Strompreise den Stromtarif wechselten (zu nicht 100% erneuerbaren Energien) sollen wir jetzt die Gesamtefördersumme von 900Eur zurückzahlen
Zum Zeitpunkt der Genehmigung stimmten alle Vorraussetzungen!
In den allgemeinen Geschäftsbedingungen habe ich nun folgendes gefunden:
"Innerhalb von 10 Jahren nach dem Datum der Antragsbestätigung sind von Ihnen aufzubewahren und der KfW auf Verlangen vorzulegen:
- Alle relevanten Nachweise über die Einhaltung der Fördervoraussetzungen, zum Beispiel Produktzertifikate der Hersteller, Errichternachweise beziehungsweise Montagebescheinigungen inklusive der Originalrechnungen und Zahlungsnachweise, zum Beispiel Kontoauszüge, Stromliefervertrag, Bestätigungsschreiben durch Netzbetreiber zur erfolgten Abstimmung, ob eine Vereinbarung zur Steuerung der Ladestation(en) im Sinne des §14a EnWG nötig beziehungsweise gefordert ist."
"Die KfW behält sich eine jederzeitige Überprüfung der Nachweise sowie eine Vor-Ort-Kontrolle der geförderten Ladestationen vor. "
Es steht für mein Verständniss allerdings nichts darüber das ich jetzt 10 Jahre einen Öko Strom nutzen muß, es geht doch dabei nur um den Zeitpunkt der Erstellung der Ladestation.
Muß ich die Förderung zurückzahlen oder wie genau ist die rechtliche Lage hierzu?
Vielen Dank
Im Merkblatt steht:
Die geförderte Ladestation ist ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme mindestens ein Jahr zweckentsprechend zu nutzen.
Wenn Sie das beweisen können (also auch inkl. des Stromvertrages), dann können Sie das ja der KfW mitteilen.