Hallo zusammen,
Ich habe einen Kunden, der mich mit der Bilanzierung eines MFH Neubaus beauftragt hat. Die einzelnen Wohnungen sollen nach Fertigstellung verkauft werden und die jeweiligen Käufer sollen die KFN Förderung (298) für Erstkauf bekommen.
Nun steht die Frage im Raum, wie die BzA erstellt werden muss, ich habe hierzu unterschiedliche Aussagen. Entweder die BzA wird schon jetzt vor Baubeginn für das gesamte Gebäude erstellt oder die Käufer kriegen jeweils eine BzA für die entsprechende Wohneinheit, wenn sie diese kaufen möchten? Die Finanzierung der Bauphase bleibt von der KfW unberührt, das läuft direkt über die Bank.
Für Hinweise bin ich sehr dankbar.
6 Antworten
Und wie verhält es sich, wenn der Bauherr beispielsweise einige WE eines MFH selbst behalten und vermieten möchte und einen Teil der WE verkauft? Sind die Wohnungen, die er behält dann als Neubau förderfähig und die anderen als Erstkauf?
Klar, aber als Bauherr muss er die KfW Förderung VOR Baubeginn stellen. Er müsste also zuvor wissen, welche Wohnung er behält.
Und die für die restlichen WE können dann die Erstkäufer die KfW SAchen in Anspruch nehmen.
So ist wenigstens mein Wissensstand.
Hallo zusammen,
Ein Neubau wurde vor anderhalb Jahren bilanziert und nun langsam fertiggestellt. Die BzAs werden jetzt für Erstkäufer ausgestellt.
Frage: Was ist der Rechtsstand für die Bilanzierung? In der Zwischenzeit haben sich Vorgaben bei KfW/qng geändert. Gilt jetzt das Datum der BzA oder der Baugenehmigung? Hat jemand eine Quelle dazu?
Danke vorab!
Sichere Auskunft dazu gibt dir die KfW-Hotline.
Ich kann dir die Antwort aber verraten und kurz aus einer e-Mail des Infocenters zitieren:
Allgemein gilt:
Es gelten immer die Produktbedingungen inklusive der technischen FAQ, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig war.
Da der Antrag erst jetzt gestellt wird, bzw. du die BzA ausstellst, musst du eventuelle Änderungen der KfW berücksichtigen und deine Bilanzierung evtl. überarbeiten.
Danke für die schnelle Antwort.
Seitens der Mail irgendwie eindeutig. In der Praxis aber irgendwie absurd was die Planungssicherheit angeht. Man kann die Materialien im Bau ja nicht rückwirkend mal eben so verändern....
Welchen Sinn soll es haben, eine BZA ohne Käufer zu erstellen? Auf wen soll die BZA ausgestellt werden?
Ich stelle die BZA immer auf die Käufer aus.