Hallo
Ich hatte 22 eine Klimaanlage einbauen lassen und 35% Förderung der Bafa dazu erhalten (Luft /Luft WP). Letztes Jahr entschied ich mich dann zu einer kfw 70 Sanierung (Nicht EE). Die Maßnahmen sahen auch vor, dass eine (LW) Wärmepumpe eingebaut werden muss die die Gasheizung ersetzt.
Vor kurzem habe ich nun ein Schreiben der Kfw bekommen das mir den Kredit erst einmal sperrt:
... Die Kosten einer über die BEG geförderten Einzelmaßnahme (z.B. Heizungstausch) dürfen nicht erneut im Rahmen einer BEG Sanierung zum Effizienshaus als förderfähige Kosten geltend gemacht werden.
Das gleiche steht in der FAQ: BEG_FAQ_2023_09_12_Blaufassung.pdf (energie-effizienz-experten.de) unter Punk 1.9. I
Bedeutet dies, dass der Einbau der Klimaanlage nicht noch einmal gefördert werden darf ? - (das wäre ja logisch) Oder bedeutet es auch, dass die neue LW Wärmepumpe nicht in die förderfähigen Kosten mit eingerechnet werden darf - der kfw Kredit aber ansonsten nicht zu beanstanden ist.
Mein Energieberater ist zur Zeit nicht erreichbar und ich natürlich etwas nervös.
2 Antworten
Jein,
Einmal eine Klimaanlage eingebaut. Diese wurde als Luft Luft WP von der Bafa gefördert.
Dann ein Jahr später dann eine kfw 70 Sanierung begonnen - hier wurde vom Energieberater auch eine WP gefordert. Die bestehende Klimaanlage reicht nicht aus, um das Haus zu Heizen. Somit muss die Gashheizung weichen und eine Luft/Wasser WP soll ihren Dienst verrichten. Dazu natürlich noch Dämmung, Fassade, Fenster etc...
Nunn wenn ich das richtig verstehe wurde 2 x ne Wärmepumpe eingebaut bzw beantragt!?!?
Vllt ein Missverständnis bzw. falsche Wortwahl ??