Guten Tag Kollegen,
vor kurzem habe ich mit einem Kollegen mal diskutiert, wie man eine Wärmepumpenförderung samt Einbau Fußbodenheizung maximal fördern lassen kann. Klar ist, dass Beträge nicht doppelt subventioniert werden dürfen (keine Kombination aus KfW 458 und 35c). Wie verhält es sich aber, wenn man das Projekt inkl. der Bausummen aufsplittet:
- Wärmepumpenförderung mit 30.000 € über KfW 458 fördern lassen
- Fußbodenheizung/Heizkörper über 35c - siehe auch Anlage 8 ESanMV
Hat das schon mal jemand mit einem Steuerberater und/oder Anwalt geklärt, ob das so förderrechtlich zulässig wäre?
Anlage 8 ESanMV beschreibt nämlich, dass die Heizungsanlage älter als zwei Jahre sein muss (ohne Maximalalter). Jetzt könnte man dahingehen und erst 2. umsetzen (Anlagenoptimierung) und die Fußbodenheizung einbauen, hydraulisch einregulieren und in Betrieb nehmen. Anschließend wird dann Punkt 1 umgesetzt (Einbau Wärmepumpe). Das Verteilnetz muss entsprechend nicht mehr optimiert werden, da ja bereits über Punkt 2 geschehen. Wie seht ihr das? Habt ihr da relevante Informationen zu?
Bin zwar kein Jurist und auch kein Steuerberater - aber aus meiner Sicht geht das : Wenn die Schritte zeitlich und rechnungstechnisch ganz klar voneinander getrennt sind. Also erst Optimierung ausführen, abrechnen und bezahlen und dann die Wärmepumpe beauftragen und fördern lassen. Der Vorteil wäre auch, dass die Planungskosten in den 1.Schritt verlegt und damit gefördert werden können, die ja bei der Deckelung der Wärmepumpenkosten häufig nicht mitgefördert werden.
ABER: Die Steuerförderung zieht sich über 3 Jahre... und da weiß ich nicht, ob die zeitliche Abgrenzung so klar zu erkennen ist.
UND: Warum nicht Schritt 1 über das BAFA fördern ? Mit ISFP können 60tsd in die Optimierung fliessen und werden auch mit 20% bezuschusst. So habe ich es einem Kunden heute beim ISFP-Abschlussgespräch zumindest als Option angedeutet...
Grüße aus Hamburg