Hallo liebes Forum,
bevor ich meine Frage in die Expertenrunde stelle, eine kurze Anmerkung vorweg: Ich bin selber kein Energieberater und ich möchte hier auch keine kostenlose Energieberatung erhaschen. Vielmehr habe ich für ein privates Sanierungsprojekt im vergangenen Jahr eine Energieberatung in Anspruch genommen und einen (bewilligten) auf KfW 430 und KfW 431 gestellt. Leider kann mein Energieberater aufgrund einer schweren Erkrankung für längere Zeit seinem Beruf nicht nachkommen. Und deshalb wende ich mich an dieses Forum:
Im Rahmen des besagten Sanierungsprojektes habe ich in 2019 für verschiedene Einzelmaßnahmen (Heizungspaket, Erneuerung Fenster und Außentüren, etc.) Förderung nach KfW 430 beantragt. Der wesentliche Teil dieser Maßnahmen wurde in 2020 abgeschlossen und auch abgenommen. Aufgrund der ab 2020 neuen steuerlichen Förderung ergeben sich für mich nun ein paar Fragen:
1.) Heizungspaket: Ich habe eine alte Gas-Heizung auf eine neue Gasbrennwertheizung mit FBH im EG und HK im OG umrüsten lassen (nicht "renewable ready"). Ab 2020 ist dies nach meinem Verständnis weder steuerlich noch über die KfW 430 förderfähig. In den 2019er KfW Konditionen ist dies noch möglich. Frage: In welchem Umfang? Sind z.B. Kosten für das Abtragen und Wiederaufbringen des Estrichs, die Bodendämmung oder sogar die neuen Bodenbeläge (Fliesen) förderfähig? Ich konnte im KfW Archiv leider keine Liste der förderfähigen Maßnahmen aus 2019 finden, lediglich 2020er oder ältere Fassungen.
2.) Sind die technischen Anforderungen für in beiden Fördermitteln enthaltene Leistungen (KfW 430 & Steuerabzug) wie z.B. die Erneuerung von Außenfenstern identisch? Oder liegen hier unterschiedliche Anforderungen vor?
Vielen Dank für die Hilfe! Vielleicht ist der Austausch ja auch für den einen oder anderen Experten hier wertvoll!
Gefragt am: 08.06.2020 16:32:12 von mephisto.himself
zu 1) Wenn die für die Gas-Brennwertheizung die KfW-Anforderungen für das Heizungspaket eingehalten werden, werden alle Kosten, die in Verbindung mit der neuen Heizung entstanden sind gefördert, vom Rückbau des Fußbodenaufbaus bis hin zum neuen Fußbodenaufbau mit Fußleisten, auch Schlitze für Steigleitungen inkl. Malerarbeiten.
zu 2) Die aktuellen technischen Anforderungen der KfW und des Einkommensteuergesetzes sind überwiegend vergleichbar. Zur Förderung nach dem Steuergesetz dürfen jedoch nur das Finanzamt und Steuerberater beraten.