Hallo,
ich habe einen Neubau, der die Anforderungen soweit erfüllt. Mein Kunde möchte sich an ein Nahwärmenetz anschließen, das mit Hackschnitzel läuft. Laut den Richtlinien der KfW sind aber Biomasse-Heizungen förderschädlich.
Darf ich den Nahwärmeanschluss mit Hackschnitzel zulassen?
Ich freue mich auf eine schnelle Rückmeldung.
Herzlichen Dank und Grüße
Jo
3 Antworten
hm . . . . ist das nicht eindeutig hier beschrieben?
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4 Ausschluss fossiler Energieträger und von Biomasse zur Wärmeerzeugung in
Gebäuden
In Gebäuden dürfen Wärmeerzeuger auf Basis folgender Energieträger nicht eingesetzt
werden:
• auf Basis von fossilem Gas/Öl,
• auf Basis von Kohlebrennstoffen und Torf,
• auf Basis von fossil erzeugtem Wasserstoff,
• auf Basis von biogenem Gas/Öl oder
• auf Basis von fester Biomasse.
Der Ausschluss für den Einsatz gilt auch für Kombinationen z. B. von Brennwertkesseln mit
Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Hybridsysteme).
Der Einsatz der oben genannten Energieträger ist bis zu einem Anteil von 30 % der jährlichen
kumulierten Erzeugernutzwärmeabgabe innerhalb eines Gebäudenetzes möglich, wenn durch
das Gebäudenetz mindestens ein Gebäude versorgt wird, dessen Baujahr vor 1995 liegt oder
für das ein Bauantrag vor dem Inkrafttreten der Wärmeschutzverordnung 1995 zum 01.01.1995
gestellt wurde.
Für den Einsatz der oben genannten Energieträger in Wärmenetzen bestehen - mit Ausnahme
von Gebäudenetzen - keine Einschränkungen.
Ein Gebäudenetz ist ein Netz zur ausschließlichen Versorgung mit Wärme von bis zu
16 Gebäuden (Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) und bis zu 100 Wohneinheiten. Ein
Wärmenetz dient der Versorgung von Gebäuden mit leitungsgebundener Wärme und ist kein
Gebäudenetz.
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Hallo,
Es müsste abgeklärt werden wie viele Häuser, und Wohnungen das Nahwärmenetz versorgt. Sind es mehr als 16 Häuser, oder 100 Wohnungen, dann gilt es als Wärmenetz, und wäre förderfähig.
besser direkt bei der kfw nachfragen