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Kesseltausch Bonus - bei teilweise vorhandenen Einzelthermen

Hallo zusammen,

ich habe folgende Situation:

Mein Kunde möchte auf Fernwärme umstellen. Die Fernwärme ist generell förderfähig, soweit alles kein Problem. 

Das Gebäude hat 8 WE wovon bereits 3 (1x EG, 2x 1OG) an einer zentralen Gas-Heizung (Bj. 2010 - also nicht Bonusfähig) angeschlossen sind. 

Die restlichen 5 WE werden über Gas Einzelthermen versorgt. Diese sind wiederum Bj. unabhängig Bonusfähig.

Mich würde hier einmal eure Meinung interessieren was, wie förderfähig ist. 

Mir geht es hier nicht um die Vorgehensweise, die ist mir glaube ich klar.

Ich stelle den Antrag inkl. Kesseltauschbonus, um hier erst einmal einen entsprechenden Bescheid zu bekommen (also irgendwann im Herbst 2023), parallel schreibe ich die Situation als informelles Schreiben an das Bafa. Der Kunden wird darauf vorbereitet das alles passieren kann. Also eine komplette Förderung inkl. Bonus genauso wie eine Förderung ohne Bonus oder (das wohl komplizierteste und fairste) eine Förderung bei der die Kosten nach genauer Zuordnung jeweils mit oder ohne Bonus gefördert werden. 

Mich würde interessieren, ob jemand einen ähnlichen Fall bereits hatte und wie das ausgegangen ist.

Kollegiale Grüße aus dem Ruhrgebiet. 

Björn 

3 Antworten

Hallo Björn, bei Gasetagenheizungen gibt es den Bonus immer:

"Für den Austausch auch einzelner Etagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt. Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist eine fachgerechte Demontage und Entsorgung der ausgetauschten Heizung. Nach dem Austausch dürfen die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nicht mehr von fossilen oder mit Gas betriebenen Heizungen im Gebäude oder gebäudenah versorgt werden."

 

Hier nachzulesen: (Seite 25)

file:///C:/Users/Andrea/Desktop/Energieberatung2023/BEG/bundesforderung-fur-effiziente-gebaude-einzelmassnahmen-aktualisierung.pdf

 

Beantwortet das deine Frage?
Viele Grüße aus Westfalen.

A. Kiewitt

Hallo,

weiß jemand, ob es den Heizungstauschbonus auch für alte Konstanttemperaturkessel gibt, wenn diese eigentlich rein aufgrund §72 (2) GEG bereits getauscht werden müssten? Oder entfällt dann die Förderung? Wäre eigentlich logisch, weil man nicht mehr macht, also die gesetzliche Grundlage zu erfüllen.

Danke

Hallo,

gerade für sehr alte und ineffiziente Heizkessel macht der Heizungs-Tausch-Bonus doch Sinn und 

Ja, die Förderung eines Heizungsaustauschs ist von der gesetzlichen Austauschpflicht unabhängig.

Ist alles in den Richtlinien und in den TFAQ beschrieben, bitte nachlesen.

Grüße

um zu antworten.