Hallo liebe Gemeinde, wir brauchen eine Entscheidungshilfe bzw. eure Meinungen,
wir planen ein 90m2 Haus von 1955 (bereits mit Gas-Brennwertkessel) zu kaufen etwas zu sanieren (Dach, Fenster, Kellerdämmung) und möchten dan in dem Zuge gerne noch einen zweistöckigen Anbau von ca. 35 m2 ransetzen. Es ergeben sich uns nun 2 Optionen:
Annuitätsdarlehnen + KFW 124 (100.000€ davon 70.000 in Kaufpreis) + KFW 151 (120.000€):
Sofern wir das verstanden haben, können wir mit dem KFW 151 die Sanierung am Altbau und den neuen Anbau auch komplett bezahlen, da wir durch den Anbau nur die Gebäudehülle vergrößern.
Nun ist es aber so, dass wir einen KFW Standard (dann KFW 85 - 36.000€ Zuschuss) nur dann erreichen können, wenn wir auch den "erst" 9 Jahre alten Brennwertkessen ebenso gegen eine Heizung auf Basis regenerativer Energie austauschen. Außerdem ist es wohl so, dass wir für die neue Heizung zwar einen Zuschuss von der BAFA bekommen aber nur dann, wenn die Heizung nicht mit KFW 151 Mitteln bezahlt ist.
Wir möchten auch unbedingt eine Situation vermeiden, bei der wir dann eine neue Heizung einbauen und Kosten verursachen, die wir nicht über die Kredite bezahlen dürfen.
Auch stells sich uns die Frage: Wenn wir im Anbau z.B. einen Kamin installieren, Geld aus dem KFW 151 Kredit dürfen wir dafür doch bestimmt nicht benutzen, oder?
Annuitätsdarlehnen + KFW 124 (100.000€ davon 40.000€ in Kaufpreis) + KFW 152 (50.000€):
Vorher genannte Gründe und auch die Bauchschmerzen eine voll funktionsfähige Heizung ausbauen zu müssen führen uns zu dieser Option mit Einzelmaßnahmen. Die Heizungsanlage fassen wir hierbei nicht an. Die Sanierung und der Anbau werden durch Kombination der KFW 124 und KFW 152 bezahlt. Hier können wir z.B. auch einen Kamin im Anbau mit Mitteln aus KFW 124 bezahlen. Mit den Einzelmaßnahmen bezahlen wir dann das komplette Dach + Dämmung + alle Fenster (alt + Neubau).
Hierbei wird dann jedoch kein KFW Standard erreicht, aber man wäre bei der Verwendung des Kreditgeldes wesentlich flexibler und müsste auch wesentlich weniger Kreditsumme aufnehmen weil man die Heizungsanlage nicht erneuert. Auf der anderen Seite gibt es hier natürlich auch viel weniger Zuschuss (10.000€). Allerdings würden wir auch nicht in Situationen kommen wo Kosten enstehen, welche nicht zweckgebunden sind und die wir dann nicht durch KFW Mittel bezahlen können.
Wir tun uns wirklich schwer und würden uns gerne eine breitere Meinung diesbzgl. einholen.
Vielen Dank und viele Grüße,
Sebastian
3 Antworten
Moin Werner,
vielen Dank für deine Antwort!
Genau das ist die Krux... Fässt man jetzt die tadellos funktionierende Brennwertheizung an um KFW 85 zu erreichen, oder fässt man sie nicht an, hat dann zwar weniger Kosten, aber auch weniger Zuschuss. Die Außenwände (4 Stück) sind, bis auf eine, bereits einmal gedämmt worden. An die Wand, wo bisher keine Dämmung ist, soll dann auch der Anbau.
Die Lösung mit KFW 115 wäre vielleicht noch zu überlegen. Vom Zuschuss her wären natürlich 25% auf 120.000 besser als 20% auf 50.000. Aber die anfänglichen Mehrkosten für eine neue Heizung würden sich auch ziemlich negativ auf die monatliche Kreditrate auswirken. Auch wenn dann irgendwann ein Tilgungszuschuss kommt, so ändert sich ja an der monatlichen Rate erstmal nichts, nur der Kredit läuft dann kürzer.
Unsere Tendenz geht daher eher zu der Option mit Einzelmaßnahmen. Und wenn der Gas-Brennwertkessel dann in 10-15 Jahre ausgetauscht werden muss, erreicht man den KFW Standard eben dann.
Oder fällt dir noch irgendein anderer triftiger Vorteil/Grund ein der dafür sprechen würde die Heizung jetzt bereits anzufassen?
Beim Effizienzhaus 115 hatte ich gedacht, dass die vorhandene Brennwertheizung bleibt und um eine Solaranlage ergänzt wird. Ob dies jedoch für den Effizienzhausstatus reicht zeigt die Bilanzrechnung.
Um auf ein Effizienzhaus 85 zu kommen braucht man einen regenerativen Hauptwärmeerzeuger. Wenn die neue Heizung über das Bafa gefördert wird kann sie nicht mehr über das KfW-Programm 151/152 gefördert werden. Wenn man trotzdem einen Kredit braucht gibt es hierfür ergänzend das Programm 167.
Wenn ein Holzofen hydraulisch in das Heizungssystem eingebunden ist kann er in der Effizienzhaus-Berechnung berücksichtigt werden. Ob er bei den Kosten berücksichtigt werden darf weiß ich nicht.
Wenn Du die Gas-Brennwert-Heizung behalten willst bestünde die Möglichkeit, sie durch eine Solarthermieanlage zu ergänzen. Für diese gäbe es dann auch den KfW-Kredit 167. Damit könnte zumindest ein Effizienzhaus 115 erreicht werden. Dann werden ebenfalls Kosten von bis zu 120.000 € bezuschusst, aber nur mit 25%.
Hat die Außenwand überhaupt eine Dämmschicht? Wenn nicht stellt sich grundsätzlich die Frage, ob überhaupt ein Effizienzhaus erreicht wird. Außerdem würden dann auch die Fenster über Einzelmaßnahmen nicht gefördert, weil der Dämmwert der Wand schlechter ist als die neuen Fenster.