Wir haben ein Haus saniert, im Wesentlichen wurde die Heizung und Lüftungsanlage mit Bafa gefördert, alles was mit Dämmung zu tun hat, mit KfW 430. Erreicht wurde ein Effizienzhaus 55. Bei der Förderung durch das Bafa reichten wir Rechnungen bis etwas über die maximale Fördergrenze ein, im Bereich Fußbodenheizung, Bodenbeläge usw. liegen noch einige Rechnungen "ungenutzt" herum.
KfW 430 fördert beim Effizienzhaus grundsätzlich auch die Heizung (Wärmepumpe), das Warmwassersystem und die Fußbodenheizung mit allen erforderlichen Nebenarbeiten, wobei eine Doppelförderung mit Bafa ausgeschlossen ist.
Meine Frage ist, kann ich zum Beispiel im Bereich Fußbodenheizung Rechnungen, die ich beim Bafa nicht verwendet habe, bei der KfW einreichen oder gilt das als Doppelförderung, weil die Maßnahme Heizung ja bereits beim Bafa verwendet wurde?
Vielen Dank für die Antworten
Klaus
2 Antworten
Danke für die Antwort. Für mich ist hier nicht klar, was ich unter einer Maßnahme zu verstehen habe. Wenn ich unter einer Maßnahme zum Beispiel das Anbringen der Tackerplatten, die Verlegung der Heizrohre, das Gießen des Estrichs oder die Verlegung eines Bodenbelags verstehe, könnte ich ja einen Teil dieser Maßnahmen durch das Bafa und einen anderen Teil durch die KfW fördern lassen.
Ich habe keine Definition, was eine Maßnahme genau ist, gefunden. Habe ich da etwas übersehen?
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