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Kann der Einbau einer Lüftungsanlage gefördert werden, wenn diese nur einem Teil eines Gebäudes dient?

Eine Lüftungsanlage muss einreguliert sein und mindestens in der Lage sein, die in DIN 1946-6 genannte Lüftung zum
Feuchteschutz für das Gebäude beziehungsweise für mindestens sämtliche Nutzungseinheiten sicherzustellen.

 

Dieser Satz steht in der aktuellen BEGEM Richtlinie. Verstehe ich das richtig, dass damit nur Lüftungsanlagen förderfähig sind, wenn für das gesamte Gebäude der Luftwechsel dadurch sichergestellt wird? Sprich, raumweise dezentrale Geräte nur für einige der Wohneinheiten sind nicht förderfähig?

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