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Ist eine Innendämmung im BEG-EM förderfähig?

Im Merkblatt und den technischen FAQ habe ich keine Hinweise dazu gefunden, dass Innendämmung ausgeschlossen ist. Dort heißt es nur allgemein "Dämmung der Außenwände"; demnach fällt Innendämmung darunter und wäre aus meiner Sicht förderfähig. Mal abgesehen davon, dass mit einem diffusionsoffenen System innen nicht mehr als 60 mm Dämmstoffdicke drin sind, hat jemand in den BEG-EM-Regularien Hinweise auf technische Anforderungen für diesen Fall gefunden? Danke für schnelle Antworten. 

 

5 Antworten

Mir ist kein Ausschluss bekannt.

"Dämmung der Außenwände" kann man ja von beiden Seiten vornehme.

Wobei sich die Frage der Förderung in der realität glaube ich kaum stellen wird, da die Anforderungswerte so praktisch nicht zu erreichen sind.

Hallo,

nachfolgend meine Hinweise bzw. Anmerkungen:

~ Mit diffusionsoffenen, kapillaraktiven Innendämmsystemen sind zweifelsfrei mehr als 60 mm Dämmstoffdicke möglich => allerdings der Feuchtenachweis dann nicht nach klassisch Glaser, sondern z. B. Programme "Delphin" oder "WUFI" nutzen. Dies ist kein Hexenwerk.

~ Bei der Förderung von Einzelmaßnahmen wird nicht explizit auf die Innendämmung verwiesen bzw. hat man Anforderungen die ehemals in der EnEV bis 2009 standen ersatzlos gestrichen. Förderfähige Anforderungen an das Bauteil "Wand" bezüglich des U-Wertes zielen dann eher auf die Außendämmung ab. Hier hat sich der Gesetzgeber nicht viel Mühe gegeben und nicht weiter unterschieden (obwohl der Gebäudebestand wesentlich größer als der Neubau ist und man hier mehr für die Umwelt bezüglich der energetischen Aufwertung von Gebäuden tun könnte...).

~ Weiterhin gibt es Förderkriterien für Fachwerkgebäude und Denkmale bzw. erhaltenswerte Bausubstanz, die mittels Innendämmung bequem zu erfüllen sind.

Vielen Dank für eure Antworten. Für mich decken sich diese mit weiteren eigenen Recherchen, was im Ergebnis heisst: Innendämmung (als Dämmung von Außenwänden) förderfähig, aber nur, wenn man die Anforderungen an den U-Wert der AW auch erreicht, was mit U = 0,2 W/m²K recht schwierig werden dürfte und im Hinblick auf Anschlüsse wie einbindende Geschossdecken etc. eher bedenklich erscheint (Ziegel-AW mit Holzbalkendecke).
Für Denkmale, erhaltenswerte Bausubstanz und Fachwerk gelten die von euch erwähnten gesonderten Regelungen.
 

~ bauphysikalisch wäre das alles noch mach- und darstellbar. Die jedoch dann innenseitig anzubringenden Dämmpakete würden unter Umständen die Wohnfläche recht verkleinern. 

Bei der Umnutzung von großen Industriebrachen sieht das dann auch schon wieder anders aus. Hier könnte man auch mit großen Dämmdicken innen arbeiten, wenn z. B. außen der Denkmalschutz was dagegen hat. Oft dann eine objektbezogene Einzelfallbetrachtung.

Die Regelung ist derzeit so, dass bei Umnutzung von z. B. leerstehenden ehemaligen Stallungen, Scheunen, Industriegebäuden dann Neubaustandard in Verbindung mit der Einzelmaßnahme gefordert wird und die 0,2 W/m²K als Dämmwert für die Wand einzuhalten wären. Die Politik ist von den praktischen Gegebenheiten sehr weit entfernt. Auch weil bei den Merk- bzw. Formblättern meist nur das Wirtschaftsministerium und die BAFA genannt werden. Das Bundesbauministerium habe ich auf den Unterlagen noch nie gesehen...

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