Liebe Kolleginnen und Kollegen,
weiß jemand von Euch wie genau die Fristen beim iSFP betreffend Rechnungsstellung auszulegen sind ?
Muss innerhalb des Bewilligungszeitraumes auch bereits die Beraterrechnung gestellt werden (Frage 1) und auch bereits bezahlt sein ? (Frage 2).
Dass innerhalb des Bewilligungszeitraum die Beratung abgeschlossen sein, inkl. Abschlussgespräch, ist klar. Steht ja auch im Z-Bescheid. Nur bezgl. Rechnung steht da nichts.
Habe dem BAFA die Frage auch gestellt, eine Antwort lässt aber leider auf sich warten...
Vielen Dank für Eure Hilfe !
Einen schönen 2. Advent wünscht Euch Alexander
2 Antworten
Hallo "Das neue GEG..."
vielen lieben Dank für Deine schnelle Antwort.
Das ist eine klare Aussage. Und ja, Rechnungsdatum ist wirklich kein Problem. Die Rechnung wird bei Übergabe mitgegeben, hast Recht.
Viele Grüße, Alexander
Also ich hatte einen ähnlichen Fall und auch die Bafa dazu befragt.
Im Bewilligungszeitraum muss der ISAFP fertig und übergeben sein
Rechnung bezahlen und VN ausstellen kann der Kunde später machen
Wie es mit dem Rechnungsdatum aussieht weiß ich nicht genau ...ich würde die Rechnung bei der Übergabe mit geben ..sollte ja kein Problem sein