Guten Tag,
Ich habe folgende Frage: Ich erstelle heute mit den aktuellen Fördersätzen einen individuellen Sanierungsfahrplan. Durch die Bearbeitungszeit und die Entscheidungsdauer der Kunden vergeht Zeit und ggf. gelten zum Umsetzungszeitpunkt andere Fördersätze.
Dann gelten die Fördersätze zum Umsetzungszeitpunkt und die Fördersätze des ISFPs sind ungültig? Sehe ich das richtig?
Viele Grüße
Tim
4 Antworten
Besten Dank für die schnelle Rückmeldung!
Ein ISFP gilt angeblich 15 Jahre lang.
In der Zeit wird sich vieles ändern. Deshalb den ISFP so neutral wie möglich halten.
Das steht auch im Sanierungsfahrplan auf der Fahrplanseite 7 in Fußnote 2:
² Die Förderbeträge wurden anhand der Konditionen der zum Zeitpunkt der
Erstellung des iSFP geltenden Förderprogramme berechnet und sind rein
informativ. Es besteht kein Anspruch auf die genannte Förderhöhe.
Fördermöglichkeiten können zum Umsetzungszeitpunkt höher oder niedriger
ausfallen, daher bitte zum Umsetzungszeitpunkt nochmals prüfen.
Man muss da also nicht selbst etwas dazu schreiben. In der Erläuterung kann man darauf hinweisen. Bei der Ermittlung der Kosten und voraussichtlichen Zuschüsse nicht zu genau arbeiten, sonst wird es anstrengend. Ich runde je nach Beträgen z.B. auf volle 10.000 € . Ebenso bei der Förderung.
Moin Tim,
Genau, das siehst du Richtig. In deinem iSfp gehst du aktuell von einer Förderung der Dachsanierung von 20% aus, wenn dein Kunde dann 2024 das Dach sanieren möchte und die aktuelle Förderung bei beispielsweise 35% liegen sollte, dann gilt die Förderhöhe von 35%.
Nimm am besten in deinen iSfp mit auf, dass die Förderung abhängig von den aktuellen Förderrichtlinien ist, nicht das der Kunde in 5 Jahren ankommt und sich wundert das die Förderung nur noch bei beispielsweise 10% liegt ;)
Beste Grüße!