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ISFP-Bonus bei Erstellung des Verwendungsnachweises einer BEG Einzelmaßnahme

Hallo zusammen,

ich habe im Auftrag eines Kunden den Sanierungsfahrplan und die sich daraus ergebende Einzelmaßnahme betreut. Durch den Sanierungsfahrplan erhält der Kunde einen Fördervorteil von +5 %. Der Verwendungsnachweis für den Sanierungsfahrplan wurde bereits vollständig eingereicht.

Für die Einzelmaßnahme wurde bereits ein Zuwendungsbescheid erteilt, in dem der ISFP-Bonus bereits berücksichtigt ist. Meine Frage lautet: Wenn ich nach erfolgreicher Umsetzung der Einzelmaßnahme eine TPN-ID erstelle und einen Verwendungsnachweis hochlade, erhält der Kunde dann die 5 % Bonus, auch wenn der Sanierungsfahrplan noch nicht geprüft und die Förderung noch nicht ausgezahlt wurde? Bei der Antragstellung für die Einzelmaßnahme wurde der Sanierungsfahrplan verständlicherweise hochgeladen. Im darauf folgenden Zuwendungsbescheid für die Einzelmaßnahme wurde der Bonus (+5%) in der Fördersumme berücksichtigt.

1 Antwort

Zu dieser Frage habe ich vom BAFA bereits folgende Antwort erhalten:

Um einen iSFP-Bonus beantragen zu können, muss für den iSFP eine Förderung im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude durch das BAFA bewilligt worden sein (Zuwendungsbescheid) und der erstellte iSFP bei den Kundinnen bzw. den Kunden (Beratungsempfangende) vorliegen.
Der Nachweis über den geförderten iSFP (z.B. über die Vorgangsnummer) muss spätestens im Zuge des Verwendungsnachweises für die im Rahmen der BEG umgesetzte Maßnahme erbracht werden können.

Bitte lesen Sie auch in den Richtlinien die Punkte 8.4.3, 9.2., 9.3:
https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtlicher-teil?15&year=2022&edition=BAnz+AT+30.12.2022

Weitere Informationen finden Sie auch hier:
https://www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html?cms_artId=2785800

Generell gilt:
1. Erstellung des ISFP durch den Energie-Effizienz-Experten
2. Einreichen des ISFP und Förderbestätigung abwarten
3. Antragstellung im BEG EM - unter Angabe der entsprechenden TPB-ID
4. Der Nachweis über den geförderten iSFP (z.B. über die Vorgangsnummer) muss auf Nachfrage bzw. spätestens im Zuge des Verwendungsnachweises für die im Rahmen der BEG umgesetzte Maßnahme erbracht werden können.

 

 

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