Hallo allerseits,
ich hätte mal eine Frage.
Ein Kunde hat mich beauftrag ihn bei der Beantragung zum Fenstertausch zu unterstützen. Ein ISFP wurde Ihm von einem anderen EEE im November 2023 erstellt, dieser EEE hat jedoch keine Kapazitäten um den Kunden bei der Antragstellung zum Fenstertausch zu unterstützen.
Soweit so gut...
Um Auch den ISFP Bonus beantragen zu können, ließ ich mir diesen zusenden.
Hier stellte ich fest das mein Vorgänger den ISFP mit "nur" einem Maßnahmenpaket (Heizung + Fenster + Außenwand + Dach) in einem Zug zum EH erstellt hat. Somit eine Sanierung in einem Zug, was ja fördertechnisch im November 2023 schon keinen Vorteil gebracht hätte, da das EH sowieso keinen ISFP Bonus mehr bekommt.
Hier stellt sich mir jetzt die Frage ob ihm der Bonus von 5% nur für den Fenstertausch gewährt wird? Mein Wissensstand ist, das zu Zeiten wo das EH noch die 5 % bekommen hat, es in einem Zug nicht zum Zielzustand saniert werden durfte, um den EH Bonus zu erhalten. Hier wurde dann einfach eine willkürliche Maßnahme noch dran gehängt um fiktiv auf einen bessern EH Standard zu kommen.
Wie ist es aber in diesem Fall, wenn der ISFP nur aufzeigt wie mit 1 Paket zum EH saniert wird, aber er nur einen Teil (Fenster) des Paketes gemacht werden soll.
Habt Ihr hier eine Idee?
Danke schonmal ...
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