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ISFP ab 2024

Liebe Kolleg*innen,

ein Kunde zeigte mir heute einen Zeitungsausschnitt, in dem stand, dass in dem geplanten Gesetzentwurf davon die Rede ist, dass zukünftig bei Maßnahmen an der Gebäudehülle nur noch 30.000 € Investitionskosten je WE gefördert werden, wenn kein ISFP vorliegt.

Mit ISFP weiter 60.000 €.

Bei Wärmepumpenförderung finde ich die Deckelung auf 30.000 € super, damit die Preisexplosionen vermieden werden. Aber bei den Einzelmaßnahmen? 
Habt ihr auch davon gehört, ist das eine Ente oder ist da was Wahres dran? 

Für Energieberater*innen, die keine ISFPs erstellen (können, wollen oder dürfen), ist das wohl das Ende, oder? 

Danke für eure Meinungen.

A. Kiewitt

5 Antworten

https://www.haustec.de/management/markt/beg-em-foerderung-diese-aenderungen-sind-ab-112024-geplant#:~:text=Im%20Zuge%20der%20GEG%2DReform,30.000%20Euro%20im%20EFH%20begrenzt.

 

hier zum nachlesen, ist noch nicht sicher, aber scheint so zu kommen...

Die 30.000€ sind für ein Haus wo nur die Heizung ausgetauscht wird völlig okay. 

Schwierig wird es wenn auch noch Heizkörper getauscht, eine FBH verlegt oder sogar eine Tiefenbohrung gemacht werden soll ...

Ich glaube , ich bekomme gerade Schnapp-Atmung !  Hoffentlich nur ein Verständnisfehler des Autoren!! Dass die Heizung auf 30tsd Euro gedeckelt wird, ist verständlich. Bisher habe ich es so verstanden, dass darüber hinausgehende Maßnahmen (HK, FBH, Optimierung) dann über die BEG mit 15/20% gefördert werden, im Gegensatz zu den 30-70% für die Heizung.....

Aber dass die Gebäudehülle auch auf 30tsd gedeckelt wird , ist oberdämlich. Und die Verdoppelung durch einen ISFP ist unlogisch und und in der Höhe nicht verständlich.

Die Entwürfe zur neuen BEG sind doch nirgendwo öffentlich , oder ? Alles beruht auf Hörensagen etc....  Den Änderungsentwurf zum GEG kann man ja lesen ( wenn man die Zeit hat, sich vorab die 170 Seiten anzutun, die im September vlt. doch wieder geändert werden)

Aber die Gerüchte zur BEG sind m.E. Glaskugel-Raten !

Ich kenne keine verbindlichen Aussagen zur BEG, auch nicht ab wann die neue Richtlinie gelten soll.

Meine Kunden zögern gerade die Bestellung der WP raus, weil sie auf die potentiell höhere Förderung spekulieren.

Das kann böse enden....Ich glaube nicht, dass de Förderungen unter dem Strich erhöht werden. Man darf sich von den oft genannten bis zu 70 % nicht täuschen lassen.

Aber ja, die Unsicherheit ist gross...nicht nur bei den Kunden... 

Hallo Kollegen, 

ich möchte euch über meine Erfahrungen mit den neuen BAFA-Richtlinien für iSFP-Verträge berichten. In den letzten 14 Tagen habe ich erfolgreich Verträge mit meinen Kunden abgeschlossen, in denen ich den Honorarpreis für den iSFP sowie die Fördersumme von 80 % bzw. 1300,- € für Ein- und Zweifamilienhäuser festgelegt habe. Dabei möchte ich betonen, dass es keine Änderungen an der Fördersumme durch das BAFA gegeben hat. 

Eine positive Entwicklung für uns Energieberater ist, dass wir nun sofort unsere Zahlungen bzw. Rechnungsbeträge ausgezahlt bekommen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich die Wartezeit für den Kunden verkürzt. Der Kunde muss nach wie vor auf die Auszahlung der Förderung warten, da die Fördersumme auf seine Rechnung übergeht. Als Energieberater erhalten wir unsere Rechnungen zeitnah bezahlt und müssen nicht mehr die Vorfinanzierung von existenzbedrohenden Beträgen in Höhe von mehreren Tausend Euro tragen, wie es in der Vergangenheit der Fall war. Dies ist eine positive Entwicklung für uns und trägt zur Sicherung unserer Existenz bei. 

Eine weitere positive Auswirkung ist die Änderung der Fördersumme von 60.000,- € auf 30.000,- € für Maßnahmen ohne iSFP. Dies führt zu einem erhöhten Interesse an unseren Dienstleistungen und wir konnten zusätzliche Aufträge gewinnen. In den Verträgen habe ich auch Informationen zur BAFA-Webseite zur Beantragung der Fördermittel aufgenommen, damit die Kunden den Antrag eigenständig stellen können. Dabei ist zu beachten, dass viele Kunden nicht wissen, dass sich die Antragsstellung geändert hat und es nun erforderlich ist, den Antrag selbst zu stellen. 

Bei Bedarf stehe ich ihnen jedoch gerne als Energieberater zur Verfügung, um den Antrag in Vollmacht zu stellen und sie bei der Beantragung zu unterstützen. (Plus 50,- € inkl. MwSt.) 

Die Beantragung verläuft ähnlich wie beim EM-Verfahren, jedoch verkürzt sich die Wartezeit für uns Energieberater, da wir nun sofort unsere Zahlungen erhalten. Ich habe meinen Kunden ein Zahlungsziel von 8 Tagen gesetzt, da die Fördermittel erst nach Einreichung des iSFP ausgezahlt werden. 

Um eine umfangreiche und zielgerichtete Sanierungsberatung zu ermöglichen, ist es wichtig, den IST-Zustand des Gebäudes zu analysieren und die Sanierungsschritte entsprechend anzupassen. Dabei sollten auch die finanziellen Möglichkeiten des Kunden berücksichtigt werden. 

Der Fahrplan für die Sanierung erstreckt sich über einen Zeitraum von 15 Jahren, da ein Gebäude und seine Bewohner sich kontinuierlich weiterentwickeln. Ich hoffe, dass diese Informationen für euch hilfreich sind. Wenn ihr weitere Fragen habt oder eure eigenen Erfahrungen teilen möchtet, stehe ich gerne zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland 

Andreas 

Antwort auf von kknebel@web.de

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