Guten Tag zusammen, eine kurze Frage.
Muss in dem "abgeschlossenen bzw. unterschriebenen Lieferungs- oder Leistungsvertrag" vor der Antragstellung bei der Bafa eine detaillierte Kostenaufstellung bzw. das Angebot vorliegen? Also das was später in den tatsächlichen Rechnungen in den einzelnen Positionen steht.
Und ist es überhaupt möglich, dass sich im Rahmen dieses Antragsprozesses mit der aufschiebenden/auflösenden Bedingung das Handwerkunternehmen ändern kann? Ich denke eher nicht weil mit dem Zuwendungsbescheid der Vertrag ja prinzipiell bindend wird.
Mein Bauherr möchte den Auftrag für eine Dach- und Bodenplattensanierung über ein Generalunternehmen vergeben, welches ggf. den Auftrag an die tatsächlichen Handwerker weitervergibt.
Danke vorab die Antworten
Alexander Welger
Moin,
also ich habe in 2024 schon einige Anträge als Bevollmächtigter eingereicht. Ich musste bis jetzt zu keinem den Vertrag mit hochladen.
Wenn die zu erwartenden Kosten unklar sind kann auch wie bisher entsprechend Sicherheit eingeplant werden bzw. der max. förderfähige Höchstbetrag beantragt werden.
Wenn es ein Gu ist, bekommt dein Kunde ja auch vom Gu die Rechnung, somit kann er doch mit ihm alles vorab (Leistungsvertrag nach den Vorgaben) klären.
Wie ein Liefer- und Leistungsvertrag auszusehen hat, ist m.M.n. nicht vorgeschrieben. Vorgeschrieben ist nur was er seit 2024 noch zusätzlich beinhalten muss. Ich mache das immer mit den zusätzlichen Musterverträgen aus dem andern Beitrag dazu hier im Forum vom energie- fachberater.de.
Da hat man ein separates Blatt Papier.... und Papier ist ja bekanntlich geduldig :-)