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Hybridheizung: Gas-Pelletofen, wird der Pufferspeicher gefördert?

Hallo,

perspektivisch planen wir den Austausch unserer ÖL-Heizung. Wir benötigen laut Berechnung 20-25kW Leistung. Geplant wäre eine Gastherme dieser Größenordnung mit Flüssiggas (Tank ist aufgrund eines ehemaligen Gewerbegebäudes vorhanden). Dazu soll ein wasserführender Pelletofen oder ggf. eine wasserführende Pellet-Scheitholz-Kombination installiert werden. 

Frage 1: Um die 65% zu erfüllen muss die Heizlast des Pelletofens eine bestimmte Größe haben. Bei einer Wärmepumpe wären dies 30%. Wie sieht es bei einem Pelletofen aus, gelten da auch die 30% (hier dann also  zwischen 6 und 7,5kW)?

Für den Betrieb der Gastherme mit einem Pelletofen benötigt man einen Puffer (bei uns dann wahrscheinlich ein Hygienespeicher). Wie ich lese muss der Pufferspeicher 55 Liter pro kW Heizlast haben. 

Frage 2: Wäre der Pufferspeicher, Pumpengruppen, Ventil, etc. ebenfalls förderfähig. Sowie der verpflichtende hydraulische Abgleich?

Frage 3: Wäre in diesem Zuge eine Brauchwasserwärmepumpe ebenfalls förderfähig. Nach meine Kenntnisstand sind BWWP nur in Kombination mit einer förderfähigen Heizung förderfähig.

 

Vielen Dank schon mal 

 

 

 

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