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Hybridheizung aus LW-Wärmepumpe und Öl-Brennwertheizung: Nachweis 65% erneuerbare Energien

Hat von Euch schon diesen Nachweis geführt? Erreicht man die 65% für einen schlechten Altbau mit den Standardwerten für eine Luft-Wasser-Wärmeumpe?

2 Antworten

Wozu sollte man diesen Nachweis führen?

Für eine Hybridheizung, bestehend aus einer Luft/Wasser-Wärmepumpe und einem Öl-Brennwertkessel, gelten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 folgende Vorgaben gemäß § 71h:

  1. Betriebsweise: Die Hybridheizung muss bivalent betrieben werden. Hier gibt es drei Optionen:
    • Bivalent-parallel: Beide Systeme arbeiten gleichzeitig.
    • Bivalent-teilparallel: Die Systeme arbeiten teilweise gemeinsam.
    • Bivalent-alternativ: Die Wärmepumpe arbeitet bevorzugt, der Öl-Brennwertkessel wird nur zugeschaltet, wenn die Wärmepumpe den Wärmebedarf nicht mehr decken kann.
  2. Mindestleistung der Wärmepumpe:
    • Im parallelen oder teilparallelen Betrieb muss die Wärmepumpe mindestens 30 % der maximalen Heizlast abdecken.
    • Im alternativen Betrieb ist eine Deckung von mindestens 40 % der Heizlast durch die Wärmepumpe erforderlich.
  3. Gemeinsame Steuerung: Die Hybridheizung muss über eine fernsteuerbare, zentrale Steuerung verfügen, die beide Systeme koordiniert und überwacht.

Diese Variante ist natürlich viel einfacher. Hatte ich gar nicht mehr im Sinn. Danke für den Tipp. Trotzdem wäre interessant, ob die 65% auch mit DIN 18599 erreicht werden können.

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