Moin in die Runde,
mein Bauherr [BH] hat selbst den Antrag (am 2.5.2022) auf Heizungsoptimierung [HZGO] gestellt. Die Gebäudehüllsanierung lief vorweg über mich und ist erledigt (Hausbankkredit). Plan war, mittelfristig (wenn wieder Geld da ist) eine gef. Wärmepumpe zu installieren. Zur HZGO wurden alle Heizungsleitungen (inkl. WW, KW) erneuert, im EG Fußbodenheizung (kein KG) verlegt im OG, alles durch eine Fachfirma (SHK). Dann zu Ende der Umsetzung HZGO schlug das Schicksal zu und die vorh. NT-Heizung Gas ging irreparabel kaputt. Da das Geld jetzt knapp war, entschied der Bauherr doch noch in eine "billige" Gas-BW-Heizung zu investieren. Als er nun den Antrag HZGO per VN fertig (am 1.5.2024) meldete und die Nachweise einreichte, erhielt er einen Ablehnungsbescheid inkl. Rücknahme Zuwendungsbescheid (vom 8.7.2022) mit der Begründung: Da Sie eine neue Gas-BW-HZG installiert haben, ist Ihre Maßnahme HZGO nicht mehr förderfähig gem. Richtlinie vom 16.9.2021
PS: BH begründetet ausführlich auch über den Defekt am Ende er Maßnahme, ferner brachte er nur Kosten in den Ansatz auf Förderung, die direkt der HZGO zuzurechnen sind (Kürzte also die Rechnung SHK um die neue Gas-BW-HZG).
Hat einer einen ähnlichen Fall gehabt oder kann ggf. anderweitig helfen? Danke für die AW im Voraus!
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