Hallo Kolleg*innen,
bin mal gespannt, wie Ihr den Fall seht: Sanierung EFH mit neuer Heizung ! In 2022 Antrag für Sole-Wasser-Wärmepumpe eingereicht und Zuwendungsbescheid erhalten. Kosten fast 60tsd Euro mit Grabenkollektor. Der Kunde möchte in 2023 einen Antrag für Heizungsoptimierung einreichen ( EInbau Fußbodenheizung, Austausch kritischer Heizkörper). In der Richtlinie steht, dass für die Heizungsoptimierung die Anlage alter als 2 Jahre sein muss. Stellt sich die Frage, wann dieser Zeitpunkt erfasst wird.
Die neue Wärmepumpe wird im Frühjahr 2023 eingebaut. Wenn der Optimierungs-Antrag im Januar 2023 eingereicht wird, ist die alte Heizung ja noch vorhanden.... also älter als 2 Jahre...aber die neue Wärmepumpe ist ja bereits bestellt und in Planung..
Wie seht Ihr die Erfolgs-Chancen für den Antrag auf Optimierung ?
Danke für Eure Einschätzung.. und Grüße
Keine kleine Einliegerwohnung (Wohnklo mit Kochnische) vorhanden? Dann wäre es ein 2FH und das Problem aus der Welt.
Es wird die alte Heizungsanlage im Bestand optimiert (älter als 2 Jahre). Oder: 2022 Optimierung beantragen und 2023 die Wärmepumpe.