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Heizungsförderung ohne Ausbau der alten Heizung

Hallo zusammen,

bei einem Gewerbekunden (Großhandelsgesellschaft) wurde eine Warmluftheizung (Heizöl) außer Betrieb genommen. Es wurde stattdessen ein  Wärmetauscher einer großen CO2-Kälteanlage als Wärmeerzeuger angeschlossen. Für dieses Projekt liegt bereits ein Zuwendungsbescheid vor. 

Nun wurde die Frage gestellt, muss der große Heizölkessel, an dem Luftkanäle angeschlossen waren, tatsächlich ausgebaut werden. In dem Fall muss dieser in kleine Teile zerlegt werden, weil er durch keine Tür passt. Oder reicht es aus, den Ölbrenner ab zu bauen und die dazu gehörende Öffnung zu verschließen. Ferner wurden die Ölzuleitung gekappt und verschlossen.

Zu einem späteren Zeitpunkt soll durch bauliche Maßnahmen der jetzige Heizungsraum dem Verkaufsbereich oder dem Lagerbereich zugeteilt werden. Dann ist geplant, den Heizkessel in einem Stück zu entfernen.

Für Antworten und Diskussionsbeiträge wären wir sehr dankbar.

WS-GE-Energie

2 Antworten

Ich sehe es so, dass die alte Heizung nicht mehr angeschlossen sein darf, aber nicht zwingend demontiert sein muss.

Die Demontage und die dazugehörige Bestätigung ist meiner Meinung nach nur beim Klimageschwindigkeitsbonus zwingend erforderlich. Da der aber nur bei selbstnutzenden Wohnungseigentümern greift, sehe ich für die angesprochenen Gewerbeeinheit keine Probleme.

Auszug aus Richtlinie:

8.4.4 Klimageschwindigkeits-Bonus 

Der Bonus wird selbstnutzenden Eigentümern für Maßnahmen nach Nummer 5.3 nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt.  Bedingung ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme) oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen, wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist eine fachgerechte Demontage und Entsorgung der ausgetauschten, für den Bonus berechtigten Heizung.

Hallo,

vielen Dank für die Antwort von Tanja K.. das sind ja gute Nachrichten, wir werden die Verwendungsnachweise nun in Kürze so aufsetzen mit Bestätigung der Außerbetriebnahme und entspr. Fotos beifügen.

Gerne kann ich nach Erledigung und Antworten der BAFA meine Erfahrungen mitteilen.

Bis dahin und alles Gute!

WS-GE-Energie

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