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Heizungsförderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude (522) - gBzA

Sehr verehrte Kollegen,

für die Erstellung der gBzA (Programm 522) muss die Treibhausgas (THG)-Minderung angegeben werden.
„Die Angabe zur erwartenden THG-Minderung dient der Evaluierung der Förderwirkung. Die Angabe ist für die konkrete Förderentscheidung der KFW nicht relevant.“

Wie soll nun die  „absolute Einsparung der Gesamtmasse der CO2-äquivalenten Emmissionen“ angegeben / errechnet werden,
wenn bei einem Projekt keine Sanierung durchgeführt wird, sondern nur die Heizung getauscht wird?
Im vorliegenden Fall geht es um mehrere Produktionsgebäude mit unterschiedlichem Baujahr und Bausubstanz.
Dort sollen mehrere Heizungsanlagen eingebaut werden.
Das Infocenter der KFW konnte mir gestern keine Auskunft dazu geben. Auf meine schriftliche Anfrage habe ich noch keine Antwort erhalten.

Hat jemand schon Erfahrung damit?
Vielen Dank für Ihre geschätzte Antwort

 

 

4 Antworten

Gute Frage, da hänge ich jetzt auch fest.....

vorher z.B. Gaskessel: Verbrauch in kWh x 240 g CO2/kg für Gas

nachher z.B. Wärmepumpe: Verbrauch geteilt durch Arbeitszahl x 560 g CO2/kg für Strom

Verbrauch siehe Gasabrechnung. Bei Gaskessel könnte man noch einen  Wirkungsgrad berücksichtigen.

Handhabt ihr dies wirklich so pauschal?

Wir lsöen es derzeit mit einer Bilanz nach 18599 vorher/nachher. Auch auch und insbesondere beim Heizungstausch.

Kostet allerdings richtig Geld. Lt. den Merkblättern ist die Berechnung nach DIN18599 durchzuführen oder anhand vorhandener Energieausweise. Hier fehlt dann aber die Bilanz nach Einbau der neuen Heizung. So oder so also 3D nachzeichnen und berechnen.

Gibt es hier andere Lösungen?

Moin,

ich würde es so wie Herr Landgraf halten.

In der Regel machen wir vorweg einen iSFP bzw. EBN, da dies auch in Bezug auf die Raumweise Heizlastberechnung und den den hydraulischen Abgleich Sinn macht. 

Liegt eine solche Bilanzierung nicht vor würde ich versuchen mich dem Wert mit gesundem Ingenieurs-Verstand anzunähern. Meines Wissens geht es hier um einen statstischen Wert zum auf die Schulter klopfen. Da finde ich die vorgehensweise im Dreisatz legitim. Allerdings bleibt dann noch die Frage des hydr. Abgleiches.... 

um zu antworten.