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Heizungsförderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude (522) - gBzA

Sehr verehrte Kollegen,

für die Erstellung der gBzA (Programm 522) muss die Treibhausgas (THG)-Minderung angegeben werden.
„Die Angabe zur erwartenden THG-Minderung dient der Evaluierung der Förderwirkung. Die Angabe ist für die konkrete Förderentscheidung der KFW nicht relevant.“

Wie soll nun die  „absolute Einsparung der Gesamtmasse der CO2-äquivalenten Emmissionen“ angegeben / errechnet werden,
wenn bei einem Projekt keine Sanierung durchgeführt wird, sondern nur die Heizung getauscht wird?
Im vorliegenden Fall geht es um mehrere Produktionsgebäude mit unterschiedlichem Baujahr und Bausubstanz.
Dort sollen mehrere Heizungsanlagen eingebaut werden.
Das Infocenter der KFW konnte mir gestern keine Auskunft dazu geben. Auf meine schriftliche Anfrage habe ich noch keine Antwort erhalten.

Hat jemand schon Erfahrung damit?
Vielen Dank für Ihre geschätzte Antwort

 

 

2 Antworten

Gute Frage, da hänge ich jetzt auch fest.....

vorher z.B. Gaskessel: Verbrauch in kWh x 240 g CO2/kg für Gas

nachher z.B. Wärmepumpe: Verbrauch geteilt durch Arbeitszahl x 560 g CO2/kg für Strom

Verbrauch siehe Gasabrechnung. Bei Gaskessel könnte man noch einen  Wirkungsgrad berücksichtigen.

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