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Heizungsförderung 458 - bewilligter Förderantrag im Rahmen von Eigenleistungen. Fachunternehmerkosten förderfähig?

Die KfW-Heizungsförderung 458 ist bekanntlich auch bei Eigenleistung des Antragstellers möglich, wobei nur Materialkosten gefördert werden und keine Eigenleistungen.
Was ist, wenn der Antragsteller, nachdem der Antrag durch die KfW bewilligt worden ist, die Maßnahmen nun doch mit einem Fachunternehmer durchführen möchte.
Ein Grund dafür könnte sein, dass der Antragsteller die Komplexität des Vorhabens unterschätzt hat oder er keine Fachfirma gefunden hat, die die Installation einer nicht selbst verkauften Wärmepumpe übernehmen würde.

Frage:
Angenommen, die Maßnahme wird fachgerecht und den Richtlinien/Anforderungen der KfW entsprechend durchgeführt.
Würde die KfW dann die Leistungen des Fachunternehmens als förderfähig akzeptieren, obwohl der Antrag nur in Bezug auf Eigenleistungen bewilligt worden ist, kein Liefer-und Leistungsvertrag vorgelegt wurde und klar von der KfW kommuniziert wurde, das nur Materialkosten förderfähig seien ?  Könnte man den Antrag ändern ?

Hinweis: 
Aufgrund der politischen Lage wollte sich der Antragsteller die Förderung sichern, möchte aber erst im nächsten oder übernächsten Jahr konkret die Umsetzung angehen und hat kein Fachunternehmen gefunden, dass sich darauf eingelassen hätte. Erste recherchen zur Umsetzungskomplexität der Maßnahme lassen auf der anderen Seite den Antragsteller zweifeln, dass er es alleine hinbekommt und dass er Fachunternehmen findet, die mit ihm gemeinsam die Anlage erstellen würden.   

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