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Hat schon jemand Anträge auf Sanierung WG mit NH-Klasse gestellt

Ich muss den Kunden bei der Sanierung WG immer die NH-Klasse erklären, was recht aufwendig ist.

Im aktuellen Fördermonitor wird jedoch keine Sanierung-WG zur NH-Klasse aufgelistet. (bei den NWG schon)

https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/PDF-Anlagen/BEG/beg-reporting-20240621.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Könnte man die NH-Klasse dann bei der Sanierung-WG nicht auch wieder abschaffen?

Ich sage den Kunden immer: "Die Zertifizierungskosten sind höher als die Förderung" 

Liege ich damit richtig?

Bin gespannt auf die Antworten.

Danke.

Dateiupload
auszug-foerdermonitor.jpg

4 Antworten

Was erklärst Du denn da? NH in Sanierung geht doch wegen der fehlenden TMA´s usw. noch gar nicht. Oder liege ich da völlig daneben?

Das ist ja nun gerade die Frage!

Bitte keine abfälligen Bemerkungen!

Das BzA Formular erlaubt eine Erstellung Sanierung zum Effizienzhaus WG NH.

Die DGNB zertifiziert die Sanierung von WG ab 6 WE. (laut Internetseite)

Kriteriensteckbriefe für die Sanierung von kleineren Wohngebäuden kann ich auf den Internetseiten der Zertifizierungsinstitute (nach kurzer Internetrecherche) nicht finden.

Ist die Lage dann so, das man für kleinere WG zwar einen Förderantrag stellen kann, ein Zertifizierungsantrag von den Instituten aber noch gar nicht angenommen wird?

Sorry, sollte nicht abfällig rüber kommen.

 Ich wüsste nicht was ich zu NH in der Sanierung dem Kunden erklären soll, da ich davon ausgehe das es auf Grund fehlender Umsetzungskriterien (noch) gar nicht in Realität funktioniert. Ob man einen Förderantrag für Sanierung NH Klasse stellen kann weiß ich ganz ehrlich nicht. Da es kein Regelwerk für die Umsetzung gibt wäre es zwar unsinnig aber bei der Förder-Struktur sicherlich nicht ausgeschlossen. In meinem Denken kommt NH-Klasse bei Sanierung WG nicht vor. In Zukunft wird das Thema sicher präsenter werden, bin gespannt. 

Nach telefonischer Auskunft der KfW sind die Anforderungen in der Richtline, den TMA und bei QNG.info festgelegt.

Nachwegwiesen werden muss das Nachhaltigkeitszertifikat eines Zertifizierers.

Die DGNB zertifiziert (und legt damit auch die Anforderungen fest) (neben dem QNG)

https://www.dgnb.de/de/zertifizierung/gebaeude/kleine-wohngebaeude

Bleibt die Frage: Macht das jemand in der Sanierung?

Antwort auf von info@energieum.de

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