Hallo,
für die BEG EM benötige ich vor Antrag einen Liefer- bzw. Leistungsvertrag (siehe FAQ A.23).
Vertrag bzw. ANgebot mit Aufschiebender / Auflösender Bedingung.
In A.23 weiter steht:
"Ein Rücktrittsrecht für den Fall zu vereinbaren, dass es zu keiner Förderzusage kommt, ist nicht ausreichend. Soweit zusätzlich mit Fachunternehmen ein Rücktrittsrecht oder eine auflösende Bedingung für den Fall von Preissteigerungen vor der Förderzusage vereinbart wird, ist dies förderunschädlich, wenn nach der Antragstellung dieses Rücktrittsrecht ausgeübt wird. Insoweit kann nach Förderzusage einfach ein angepasster unbedingter Vertrag geschlossen werden."
Was ist aber allgemein mit einem Wechsel des Fachunternehmens (z.B. wegen Insolvenz, wegen besserem Angebot etc.)
Daher meine Frage: Kann man und wenn ja, wie kann man NACH Antrag das Fachunternehmen wechseln?
Am besten beim BAFA nachfragen.