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Handwerker wechseln?

Hallo,

 

für die BEG EM benötige ich vor Antrag einen Liefer- bzw. Leistungsvertrag (siehe FAQ A.23).

Vertrag bzw. ANgebot mit Aufschiebender / Auflösender Bedingung.

In A.23 weiter steht:

"Ein Rücktrittsrecht für den Fall zu vereinbaren, dass es zu keiner Förderzusage kommt, ist nicht ausreichend. Soweit zusätzlich mit Fachunternehmen ein Rücktrittsrecht oder eine auflösende Bedingung für den Fall von Preissteigerungen vor der Förderzusage vereinbart wird, ist dies förderunschädlich, wenn nach der Antragstellung dieses Rücktrittsrecht ausgeübt wird. Insoweit kann nach Förderzusage einfach ein angepasster unbedingter Vertrag geschlossen werden."

 

Was ist aber allgemein mit einem Wechsel des Fachunternehmens (z.B. wegen Insolvenz, wegen besserem Angebot etc.)

 

Daher meine Frage: Kann man und wenn ja, wie kann man NACH Antrag das Fachunternehmen wechseln?

4 Antworten

Am besten beim BAFA nachfragen.

Dazu habe ich neulich mit der Bafa telefoniert. Der Unternehmer kann einfach gewechselt werden, dem BAFA ist das egal, man muss die Maßnahme nicht mit der Firma ausführen die den Liefer- und Leistungsvertrag unterschrieben hat.  Die Frage ist nur ob der Unternehmer da mitspielt oder evtl. Ansprüche geltend machen will. 

Ich habe davon gerade zum Ersten mal gelesen, dass seit dem 1. Januar 2024 in der BEG EM vor einer Antragstellung Lieferungs- oder Leistungsverträge geschlossen werden müssen.

Ich habe einige BAFA Anträge dieses Jahr gestellt, aber ein solches Dokument wurde bei mir noch nie abgefragt.....

Der Sinn und zweck der Leistungsverträge mit der Bindung ist, dass vor Antragstellung klar ist, dass die Maßnahme auch durchgeführt wird. Ich gehe davon aus, dass es für BAFA und KfW in Ordnung ist, wenn der Vertrag aufgelöst wird und gleichzeitig der neue Vertrag mit dem neuen Handwerker abgeschlossen wird, ebenfalls mit Bindung. Wichtig ist wahrscheinlich, dass die Verträge ohne zeitliche Unterbrechung laufen.

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