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Gerichtsurteil zur Haftung Energieberater

https://www.ibr-online.de/IBRUrteile/index.php?S_Aktenzeichen=7%20O%2013%2F23&S_Submit=suchen&Treffermarkierung=Aus

Die KfW hat nach der energetischen Sanierung nicht gezahlt, weil die Eigentümer eines Mehrfamilienhauses dieses noch nicht in Wohneigentum verwandelt hatten zum Zeitpunkt der Antragsstellung. Sie haben anscheinend auf Raten des Energieberaters Wohnungen verkauft, um mehr Fördermittel bei der KfW zu erhalten (welches KfW Programm wird nicht erwähnt).

Die KfW hat erst nach Sanierung reagiert, obwohl es ja am Anfang vor der Sanierung auch einen Antrag gab - ganz schön vertrakt. 

Alle gegen den Energieberater. Toll. Höre in letzter  Zeit öfter, dass Energieberater:innen Fördermittel im Rahen ihrer Haftung zahlen müssen.

Es geht doch darum, die Gebäude zu verbessern und CO2 einzusparen. Wenn das ok gelaufen ist, sollten M.E. auch die Fördermittel vom Bund kommen und nicht eingeklagt vom Energieberater. 

Wie seht Ihr das Thema? 

 

 

 

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