Hi,
ein Kunde hat ein Grundstück mit zwei Gebäuden, eins davon mit 2 WE, wird vermietet, mit einem Pelletkessel im Keller. Das andere Gebäude ist sein eigenes Wohnhaus mit 1 WE mit Ölheizung.
Das Einfamilienhaus soll nun an das Zweifamilienhaus bzw. an den Pelletkessel dort angeschlossen werden.
Wir haben einen Antrag beim BAFA gestellt für die Errichtung eines Gebäudenetzes mit der Hausnummer des Einfamilienhauses.
(war das richtig? Oder hätte das auf die Hausnummer des Hauses mit dem Pelletkessel laufen müssen?)
Muss jetzt noch ein zweiter Antrag gestellt werden für den Anschluss an das neue Gebäudenetz (im Einfamilienhaus, es muss ja eine Übergabestation gebaut werden) oder kann man diese Arbeiten mit dem vorliegenden Antrag komplett abrechnen?
Der Herr beim BAFA verweist auf das Merkblatt zur Antragstellung, daraus werde ich aber nicht schlau. Der KfW-Mitarbeiter sagt, das ist alles beim BAFA, kann aber über die Anträge da keine Auskunft geben.
Hat das schon mal einer gemacht und kann mir helfen?
Viele Grüße, Andrea
2 Antworten
Hi, danke für die Antwort. Bin jetzt nach etwas Überlegung auf das "Infoblatt förderfähige Maßnahmen" gekommen, dort steht dann doch tatsächlich drin: "Ebenfalls förderfähig bei Errichtung/Umbau/Erweiterung eines Gebäudenetzes sind Rohrleitungen innerhalb und außerhalb der Grundstücke der angeschlossenen Gebäude sowie der Anschluss von Gebäuden an das Gebäudenetz, insb. Übergabestationen."
Insofern war das doch so richtig gestellt, die Anschlusskosten und Übergabestationen sind dann mit förderfähig.
Dieser Extraantrag, wie Sie geschrieben haben, ist nur zu stellen, wenn ein Übertrag der förderfähigen Ausgaben an jemand anderes als den Antragsteller vorgenommen wird. Beamtendeutsch. Muss man vielleicht für studiert haben, keine Ahnung. ;) Und muss man auch nicht verstehen. Ich werde den Zuwendungsbescheid jetzt erstmal abwarten udn auf jeden Fall gründlich prüfen.
Aus meiner Sicht hätte zumindest noch ein Antrag auf Anschluss gestellt werden müssen:
d) Antrag auf Anschluss bei Errichtung/Erweiterung/Umbau eines Gebäudenetzes, wenn:
Antrag für das zweite und weitere Gebäude beim BAFA oder der KfW (je Bestandsgebäude ist ein separater
Antrag zu stellen). Ein solcher Antrag ermöglicht es, sofern die Antragstellung beim BAFA erfolgt, förderfähige
Ausgaben auf den Antragsteller zu übertragen der Errichtung/ Erweiterung/Umbau eines Gebäudenetzes
übernimmt. Es werden nur Komponenten (insb. Rohrleitungen und Übergabestation) auf dem Grundstück des
angeschlossenen Gebäudes gefördert.
Der Antrag auf Anschluss bei Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes beim BAFA ist nur
beim BAFA zwingend erforderlich, wenn ein Übertrag förderfähiger Ausgaben (siehe Punkt 4) vorgenommen
werden soll.
(Quelle: Merkblatt zur Antragstellung für die Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes und für den Anschluss an ein neu zu errichtendes Gebäudenetz beim Bafa)
https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_merkblatt_antra…
Da zuvor ja nur ein Gebäude mit dem Pelletkessel beheizt wurde, muss man aus meiner Sicht für das Zweifamilienhaus einen Antrag auf "Errichtung" stellen und für das Einfamilienhaus einen Antrag auf "Anschluss" stellen.