Guten Tag,
Wir haben im Anfang August 2022 noch einen Antrag für den Austausch einer Ölheizung gegen einen Pelletkessel nach alter Richtlinie gestellt, für den laut unserer Rechnung in der Summe 50% Förderung möglich sein sollten. Unser Objekt besteht aus mehreren Gebäuden, die durch Laubengänge miteinander verbunden sind und in denen es außerdem dem Hauptverteiler neben dem Kessel auch noch zwei separate Heizungsverteiler gibt. Es wurde ursprünglich mit einem 450kW Ölkessel beheizt.
Laut BAFA gibt es nun beim Umbau eines Gebäudenetzes, zu dem der Austausch des Kessels wohl zählen soll, keinen Öl-Austauschbonus von 10%, d.h. die Förderung beträgt nur 40% in der Summe.
Ist diese Argumentation bekannt? Für mich erschließt sich das nicht aus dem Text der Richtlinie.
Bin für jede Rückmeldung dankbar!
Martin
4 Antworten
Hallo Martin,
das ist doch ein Antrag für einen Heizungsaustausch und nicht für ein Gebäudenetz. Da müssten dann doch auch die Förderbedingungen für den Heizungsaustausch gelten, wozu bis zum 15.8.2022 auch der Öl-Heizungs-Bonus zählte. Ich habe auf die Schnelle die alten Förderbedingungen nicht nachschlagen können, aber ich denke nicht, dass hier das Kriterium "Gebäudenetz" zwingend greift. Sicherheitshalber Widerspruch einlegen.
Viel Erfolg und Grüße
Ludger Schmidt
Danke für die Rückmeldung!
Ich habe dazu auch noch einmal unseren Lieferanten für die Biomasse-Heizung befragt und nach weiterer Rückfrage und Recherche gab es scheinbar am 19.05.22 eine Änderung in der Auslegung des Richtlinientextes seitens des Ministeriums, da man festgestellt hat, dass die Kosten für den Umbau der angeschlossenen Netze in vielen Fällen exorbitant höher waren, als der Austausch des Wärmeerzeugers. Umgehen ließ sich die Streichung des Öl-Austauschbonus' nach diesem Zeitpunkt nur, indem man die Information, dass ein Wärmenetz angeschlossen ist im Antrag nicht angibt.
Für Anträge vor dem 19.05.22 wird der Bonus aber gewährt - das hat die BAFA mir jetzt auch so bestätigt. Das ganze Vorgehen scheint mir wenig durchsichtig, zumal es ja keine Änderung der Richtlinie zu dem Zeitpunkt gab, aber man muss sich wohl damit abfinden, wenn man innerhalb von Monaten einen Zuwendungsbescheid haben möchte und nicht noch Jahre Zeit für einen Rechtsstreit hat.
Hallo zusammen.
gibt es dazu neue Erkenntnisse? – ich habe gerade auch einen Zuwendungsbescheid erhalten (nach exakt 14 Monaten!), in dem der Ölaustauschbonus verweigert wurde.
Hallo Martin,
das ist doch ein Antrag für einen Heizungsaustausch und nicht für ein Gebäudenetz. Da müssten dann doch auch die Förderbedingungen für den Heizungsaustausch gelten, wozu bis zum 15.8.2022 auch der Öl-Heizungs-Bonus zählte. Ich habe auf die Schnelle die alten Förderbedingungen nicht nachschlagen können, aber ich denke nicht, dass hier das Kriterium "Gebäudenetz" zwingend greift. Sicherheitshalber Widerspruch einlegen.
Viel Erfolg und Grüße
Ludger Schmidt