Gute Abend,
Folgende Frage:
Kunde im MFH mit 15 Wohneinheiten, alle Gasetagenheizung, möchte in seiner Wohnung eine Fußbodenheizung verlegen. Das möchte er gerne im Rahmen BEG EM Heizungsoptimierung gefördert bekommen.
Soweit so gut, Problem nur: in den Förderbedingungen steht, dass das nur bei Gebäuden mit max. 5 Wohneinheiten gefördert wird.
Hier kam das Argument vom Kunden, dass die Heizung ja nur eine Wohneinheit beheizt. Das ist ja nun richtig und nach meinem Verständnis würde ich auch sagen, dass das Bafa mit dieser Regelung nur verhindern will, dass geforderte Maßnahmen (hydraulischer Abgleich GEG 60c etc.) nicht geförderte Maßnahmen sind.
Hat da jemand Erfahrungen?
Sind Gasetagenheizungen sowas wie eine ungenannte Grauzone oder sind 5 Wohneinheiten in Gebäude dann eben 5 Wohneinheiten, egal ob zentral oder dezentral beheizt.
Möchte dem Kunden natürlich gerne seine Förderung an den Mann bringen ;-)
Viele Dank im Voraus
2 Antworten
Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe beim BEG-Beraternetzwerk die gleiche Antwort bekommen:
"auch hier gilt die maximale Wohneinheitengrenze von 5 Wohneinheiten. Sind es mehr, kann die Heizungsoptimierung nicht über das BAFA gefördert werden."
Dann muss es eben über die Steuer gefördert werden.
Das zählt dennoch als Mehrfamilienhaus. Er kann jedoch die steuerliche Förderung nutzen (§35c EStG).
Oder gleich die Etagenheizung mit raus und dann komplett fördern lassen.