Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch

Frist Verwendungsnachweis

Im Zuwendungsbescheid wird ein Bewilligungszeitraum "von bis" gesetzt, zu der die Arbeiten abgeschlossen sein müssen. Gleichzeitig steht aber im nächsten Abschnitt "Der Verwendungsnachweis muss spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes online aktiviert werden." Das geht aber nicht mehr, weil BAFA  das Portal sperrt, wenn die Bewilligungsfrist erreicht ist.

Erfahrungen damit?

 

2 Antworten

"Der Verwendungsnachweis muss spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes online aktiviert werden." Das geht aber nicht mehr, weil BAFA  das Portal sperrt, wenn die Bewilligungsfrist erreicht ist.

Ich kann dies nicht feststellen.

Gruss

Wir haben Erfahrungen mit diesem Thema. Man muss hier sehr schnell mit der Reaktion sein, also regelmäßig ins Portal sehen. Sobald der Vorgang geschlossen ist, einen Widerspruch einlegen, falls man im Vorfeld keine Verlängerung beantragt hat. Bsp. für besondere Fälle, Kunde kam in Krankenhaus, Kunde hatte den Verwendungsnachweis noch nicht unterschrieben, trotz Anmahnung.  Kunde hatte noch nicht bezahlt, desshalb konnte die Erstellung des VN noch nicht erfolgen u.ä..

Man braucht manchmal einen langen Atem, einfach dran bleiben, auch wenn die erste Antwort vielleicht eine negativ ist - auf diese Antwort, dann wieder einen Widerspruch einlegen, somit kommt der Vorgang in die nächsthöhere Abteilung und hier gibt es Sonderentscheidungen.

um zu antworten.