Hallo allerseits,
Ich hätte ein paar ungeklärte Punkte zum Thema Eigenleistung, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:
In der TPB muss angekreuzt werden, ob die Maßnahmen "ausschließlich in Eigenleistung durchgeführt" werden. Was ist bei einem Mischfall? FBH wird in Eigenleistung verlegt aber auf Rechnung durch ein Fachunternehmen angeklemmt?
In einem anderen Thread habe ich den Hinweis gefunden, dass ein Maßnahmenbeginn auf eigenes Risiko bei Eigenleistung nicht akzeptiert wird. Ist das weiterhin zutreffend? Darf Material erst nach Zuwendungsbescheid bestellt werden und nicht nach Antragstellung? Gibt es evtl. sogar eine Quelle?
(Zitat: https://www.geb-info.de/forum/frage/foerderungen/eigenleistung-im-beg-2…
"Habe Antwort vom BAFA bezüglich Eigenleistung ab 2024. Es dürfen erst Zahlungen erfolgen (Material) nach Eingang des Zuwendungsbescheids.")
Benötigt eine Eigenleistung in Folge von 1. immer einen eigenen Antrag? Also ich kann nicht die Kerndämmung vom Fachunternehmen und die Kellerdeckendämmung in Eigenleistung im gleichen Vorgang abwickeln?
- Dürfen Rechnungen für Eigenleistungen Materialien aus verschiedenen Maßnahmensegmenten enthalten?
Vielen Dank"
zu 1: ausschließlich heißt zu 100%. Bei Mischfall also "Nein".
zu 2: steht wohl tatsächlich nirgends. Im Zweifelsfalle selbst beim BAFA schriftlich nachfragen.
zu 3: Nein.
zu 4: Laut Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen scheinbar ja. Es darf nur kein Material drauf sein, das nicht förderfähig ist. Ich würde aber Rechnungen trennen, die über KfW oder BAFA gefördert werden.