KfW-Heizungsförderung: Ein Kunde ersetzt seine Nachtspeicherheizungen mit einem Grundofen (Holz, aber nicht förderbar), einer Solarthermieanlage und Pufferspeicher (beides förderbar). Nun ist noch Geld im Topf und die Wandheizung soll, wenn möglich mit 100% angerechnet, auch gefördert werden, ist das zulässig?
3 Antworten
Ja, so weit ist das klar. Aber: Die Zentralheizung besteht aus Solarthermie (gefördert) und Grundofen (nicht gefördert).
Welche Option gilt dann für die Wandheizung:
- 100% gefördert
- Anteilig gefördert (mit dem Prozentsatz den der geförderte Wärmeeerzeuger zur geamten Heizleistung beiträgt)
- Nicht gefördert
Eine Heizung wird nur dann gefördert, wenn sie mindestens 50% der Heizwärme erzeugt und 65% der Gesamtwärme des Hauses regenerativ erzeugt wird. Dies gilt nicht für eine Solarthermieanlage, wenn sie nur als Ergänzung dient. Wenn aber die Solaranlage die vorgenannten Prozentwerte schafft, dann müsste die Wandheizung mitgefördert werden.
Wenn die neue Zentralheizung gefördert wird kann die Wandheizung im gleichen Antrag mit gefördert werden.