KfW-Heizungsförderung: Ein Kunde ersetzt seine Nachtspeicherheizungen mit einem Grundofen (Holz, aber nicht förderbar), einer Solarthermieanlage und Pufferspeicher (beides förderbar). Nun ist noch Geld im Topf und die Wandheizung soll, wenn möglich mit 100% angerechnet, auch gefördert werden, ist das zulässig?
2 Antworten
Ja, so weit ist das klar. Aber: Die Zentralheizung besteht aus Solarthermie (gefördert) und Grundofen (nicht gefördert).
Welche Option gilt dann für die Wandheizung:
- 100% gefördert
- Anteilig gefördert (mit dem Prozentsatz den der geförderte Wärmeeerzeuger zur geamten Heizleistung beiträgt)
- Nicht gefördert
um zu antworten.
Wenn die neue Zentralheizung gefördert wird kann die Wandheizung im gleichen Antrag mit gefördert werden.