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Förderung Sanitärobjekte KFW 261

Hallo, 

 

in wie weit sind die Sanitärobjekte wie Waschtisch, Duschwanne, Toilette etc. förderfähig? 

Wir führen aktuell eine Komplettsanierung nach KFW 261 mit 3 WE durch und sind nun beim letzten großen Punkt Heizung/Sanitär angekommen. 

Im Merkblatt steht: 

„Sanitäreinrichtungen (Abgrenzung der förderfähigen zu den nicht förderfähigen Kosten)


  • BEG EM: Sanitäreinrichtungen sind nicht förderfähig.

  • BEG WG/NWG: Sanitäreinrichtungen jeglicher Art, wie z. B. Waschbecken, Badewannen, Duschen, etc. (Kosten für Sanitäreinrichtungen sind nur dann förderfähig, sofern diese zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit unmittelbar erforderlich sind).“

 

Nachdem wir BEG WG(?) machen müsste es förderfähig sein? Ich hoffe da kennt sich jemand aus. 

 

Wann ist es zur Wiederherstellung unmittelbar erforderlich? Wir haben überall den Estrich raus… und FB Heizung. 

2 Antworten

Ich hoffe da kennt sich jemand aus. 

Ich hoffe dein beauftragter Energie-Effizienz-Experte!

Denn der muss die Förderfähigkeit prüfen und mit der "Bestätigung nach Durchführung" gegenüber der KfW bestätigen.

Wie ist die Förderung ausgegangen? 

um zu antworten.